TVAöD: Informationen für Pflege-Auszubildende
TVAöD Pflege 2025: Das essentielle Regelwerk für angehende Pflegefachkräfte während ihrer Ausbildung
Tarifvertrag für die Pflegeausbildung 2025: Wesentliche Eckdaten
- Die monatliche Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beläuft sich auf: 1.340,69 &128;
- Der monatliche Verdienst im dritten Ausbildungsabschnitt beträgt: 1.503,38 &128;
- Die Entlohnung im TVAöD für den Pflegebereich zeigte eine Steigerung von einhundertfünfzig Euro im Vergleich zur vorausgegangenen Periode.
Der spezifische Tarifvertrag für angehende Fachkräfte im öffentlichen Pflegedienst, bekannt als TVAöD-P, definiert die finanzielle Entschädigung während der Ausbildung für Pflegefachkräfte. Das vorliegende Vertragswerk findet seine Anwendung gleichermaßen für den Bund und die Kommunen. Es richtet sich an Lehrlinge im Pflegebereich, welche beispielsweise in Kliniken, psychiatrischen Einrichtungen oder der Seniorenversorgung ihre praktische Lehre absolvieren. Abgesehen von der finanziellen Honorierung legen solche Tarifverträge ebenso umfassende Rahmenbedingungen fest, darunter Regelungen zu Überstunden, zum Urlaubsanspruch sowie zur wöchentlichen Arbeitszeit.
Dieser Beitrag gibt Ihnen wesentliche Einblicke in den Themenbereich TVAöD Pflege: Es wird dabei dargelegt, welches Tarifwerk für die berufliche Entwicklung von Pflegefachpersonal Anwendung findet, wie die entsprechenden Vergütungsübersichten für Lernende strukturiert sind und in welcher Form Arbeitszeiten, die Möglichkeit der Heimreise sowie zusätzliche Leistungszahlungen festgelegt sind.
Der Anwendungsbereich des TVAöD Pflege für bestimmte Personengruppen und Berufsfelder
Das Regelwerk des TVAöD – Pflege (welches den Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst speziell für den Bereich Pflege darstellt) findet Anwendung auf alle Lernenden, sofern ihr Ausbildungsverhältnis mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Rechts oder einem tariflich gebundenen Betrieb besteht und sie nachstehende Berufsfelder erlernen:
Tätigkeitsfelder in der Pflege gemäß §&x202F;1 Abs.&x202F;1 Buchstabe b TVAöD:
- Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann (wie im Pflegeberufegesetz definiert)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (gemäß früherer Bestimmungen)
- Altenpflege (auf Basis der alten Regelung)
- Entbindungspflege (umfasst die Ausbildung zur Hebamme)
- Notfallsanitäterin
- Operationstechnische Assistenz (kurz: OTA)
- Anästhesietechnische Assistenz (kurz: ATA)
Zusätzliche Berufe im Gesundheitswesen, die unter §&x202F;1 Abs.&x202F;1 Buchstabe c TVAöD fallen:
- Orthoptik
- Logopädie
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz
- Medizinisch-technische Radiologieassistenz
- Assistenz für Funktionsdiagnostik
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Diätassistenz
Anmerkung von Bedeutung: Für die Geltung des TVAöD ist die Voraussetzung gegeben, dass die Ausbildungseinrichtung (wie etwa ein kommunales Krankenhaus) entweder einem tarifvertragsführenden Arbeitgeberverband angehört oder das Vertragswerk des TVAöD aus eigenem Entschluss übernimmt.
Ausbildungsvergütung im TVAöD Pflege für 2025: Welche finanziellen Leistungen sind für Auszubildende vorgesehen?
Im Verlauf der Lehre definiert der TVAöD für den Pflegebereich die Ausbildungsgehälter für jedes spezifische Lehrjahr und gliedert die Entlohnung in zwei separate Tarifbereiche: nämlich jene für die traditionellen Pflege- und Gesundheitsberufe und für die erweiterten medizinischen Fachrichtungen.
TVAöD Pflege | Monatliches Entgelt |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 1.340,69 &128; |
2. Ausbildungsjahr | 1.402,07 &128; |
3. Ausbildungsjahr | 1.503,38 &128; |
Demgegenüber erhalten Lernende in den breiter gefassten Pflege- und Gesundheitsfachrichtungen eine geringere finanzielle Entlohnung während ihrer Ausbildung.
TVAöD Pflege | Monatliches Entgelt |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 1.215,24 &128; |
2. Ausbildungsjahr | 1.275,30 &128; |
3. Ausbildungsjahr | 1.372,03 &128; |
Gegenüber der vorherigen Ausbildungsvergütung konnte eine generelle Anhebung des monatlichen Brutto-Entgelts um einhundertfünfzig Euro verzeichnet werden.
Der TVAöD Pflege: Regelungen zu Probephase, Erholungsphasen und wöchentlicher Arbeitsdauer
Im Rahmen des TVAöD – Pflege ist eine Probezeit von einem halben Jahr (sechs Monaten) vorgesehen. In dieser Periode besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis zu jeder Zeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen.
- Den Auszubildenden werden dreißig (30) Urlaubstage pro Kalenderjahr zugesprochen, vorausgesetzt, die wöchentlich zu leistende Ausbildungszeit erstreckt sich auf fünf Werktage.
- Während des zweiten sowie des dritten Lehrjahres bekommen Auszubildende, die im Schichtbetrieb tätig sind, jeweils einen weiteren Urlaubstag, womit sich ihr gesamter Urlaubsanspruch auf einunddreißig (31) Tage summiert.
- Die obligatorische wöchentliche Ausbildungsdauer ist über das gesamte Bundesgebiet hinweg für Vollzeitbeschäftigte auf neununddreißig (39) Stunden festgelegt. Eine Unterscheidung zwischen den tariflichen Regionen West und Ost ist fortan nicht mehr existent.
- Es ist den Auszubildenden gestattet, im Kontext ihres Ausbildungsziels auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nachtzeit unterrichtet oder eingesetzt zu werden.
Die Regelung von Familienheimfahrten im Kontext des TVAöD Pflege
Lernende im öffentlichen Dienst, die unter den TVAöD – Pflege fallen, sind berechtigt, die Kosten für eine monatliche Familienheimfahrt erstattet zu bekommen. Diese Fahrt kann zum Hauptwohnsitz der Eltern, der Erziehungsberechtigten, des Ehepartners oder der Ehepartnerin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin angetreten werden.
- Es werden die unumgänglichen Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise bis zur Deckung der Kosten für ein Ticket der günstigsten Klasse des jeweils preiswertesten öffentlichen Verkehrsmittels (wie beispielsweise die zweite Klasse der Bahn ohne Zusatzgebühren) übernommen. Dabei müssen vorhandene Vergünstigungen (etwa eine BahnCard oder Monatsfahrkarten) in Anspruch genommen werden.
- sofern die Distanz gering ausfällt und eine tägliche Heimkehr realistisch und zumutbar wäre,
- oder die Dauer des Verbleibs am Ausbildungsort vier Wochen unterschreitet.
Diese Bestimmung ist im Paragraphen zehn a des TVAöD – Pflege verankert.
Der TVAöD im Pflegebereich: In diesem Tarifvertrag verankerte Boni und Zulagen
Ebenso profitieren die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes innerhalb des TVAöD – Pflege von spezifischen Zulagen und außerordentlichen Zahlungen, welche zur Anerkennung spezieller Beanspruchungen oder erbrachter Leistungen dienen:
- Aufschläge für besondere Arbeitszeiten: Arbeiten, beispielsweise in der Nacht, werden mit einem Mindest-Zeitzuschlag von einem Euro und achtundzwanzig Cent pro Stunde honoriert. Zusätzliche Zulagen werden ebenfalls im Kontext des TVöD für Pflegeberufe gewährt.
- Einmalige Jahreszahlung: Auszubildende bekommen eine einmalige Jahreszahlung, die neunzig Prozent des durchschnittlich gezahlten Entgelts für die Monate August bis Oktober ausmacht. Diese Zahlung inkludiert sowohl die Ausbildungsvergütung als auch regelmäßige Zuschläge (siehe Paragraph Vierzehn des TVAöD – Pflege).
- Erfolgsprämie für den Abschluss: Jeder, der die abschließende Prüfung mit Erfolg absolviert, bekommt eine einmalige Zuwendung in Höhe von vierhundert Euro. Diese Belohnung unterliegt der Steuerpflicht, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Rente, da sie nicht als zusatzversorgungspflichtig gilt (gemäß Paragraph Siebzehn a des TVAöD – Allgemeiner Teil).
Solche Bestimmungen tragen maßgeblich dazu bei, die Lehre in Pflegeberufen ansprechender zu gestalten und sowohl die erbrachten Leistungen als auch die getragenen Belastungen gerecht zu würdigen.
Zusammenfassend: Der TVAöD bildet die Grundlage für die berufliche Lehre ab
Die Berufsausbildung zur Pflegefachkraft gewinnt fortlaufend an Reiz, da die politische Ebene ihr nun die gebührende Anerkennung entgegenbringt. Dies ist ebenso auf die in regelmäßigen Abständen neu ausgehandelten Tarifverträge zurückzuführen. Zusätzlich hat die COVID-19-Pandemie verdeutlicht, welch fundamentale Bedeutung dem Pflegebereich für das Gemeinwesen zukommt. Der TVAöD für den Pflegebereich definiert die Grundbedingungen für eine ansprechende Ausbildung, welche die Ausübung eines unverzichtbaren und qualitativ hochwertigen Berufs gestattet. Es ist somit gewiss, dass dieses Tarifwerk für die Lehre im Pflegebereich zukünftig noch optimiert wird.
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