Deckt die Vollkasko Kratzer ab?
Fahrzeug verkratzt: Wer trägt die Kosten für die Schadensbehebung?
Kraftfahrzeugversicherung: Schutzumfang bei mutwilliger Zerstörung
Absicherung durch die Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung deckt diverse Glasschäden ab, welche infolge von Vandalismus auftreten können, wie etwa defekte Fahrzeugfenster, zerbrochene Lampenabdeckungen oder gerissene Außenspiegel - diese sind versichert. Jedoch werden Kratzer im Lackbereich von der Teilkasko nicht umfasst.
Umfang der Absicherung durch die Vollkaskoversicherung
Ein wesentlich höherer Schutz wird dir durch eine Vollkaskoversicherung geboten. Denn mittels dieser Police bist du gegen die Mehrheit der mutwilligen Beschädigungen am Fahrzeug optimal abgesichert. Sie umfasst sogar eine Absicherung gegen Tritte, welche die Karosserie verletzen können, sowie gegen durch Schlüssel verursachte Schrammen im Lackbereich. Eine Eigenbeteiligung (oder ein Selbstbehalt) kann, abhängig vom jeweiligen Tarif und Versicherungsanbieter, selbstverständlich dennoch fällig werden - und eine Herabstufung deiner Schadenfreiheitsklasse ist zu erwarten, falls kein Rabattschutz mitvereinbart wurde.
FRIDAY Vollkasko
Ein weitreichender Schutz bei mutwilligen Schäden
Schrammen am Fahrzeug - Gängige Gründe und Haftungsfragen
Es mag den Anschein haben, als wäre eine Schramme stets nur eine Schramme, unabhängig von ihrem Verursacher. In Bezug auf versicherungsrechtliche Aspekte erweist sich dies jedoch als Fehlannahme. Denn für die Betroffenen kann es durchaus von Bedeutung sein, wer für die entstandene Beschädigung zur Rechenschaft gezogen werden muss.
Durch Kinder verursachte Schrammen
Ein beachtlicher Anteil der Delikte, die als „Vandalismus' klassifiziert werden, ist auf das Konto von Kindern und Jugendlichen zurückzuführen. Gemäß den polizeilichen Erhebungen aus dem Jahr 2022 erweisen sich die Anteile tatverdächtiger Kinder (10,3%) und Jugendlicher (15,4%) in diesem spezifischen Deliktsfeld sogar als „überdurchschnittlich hoch'. Daraus ergibt sich, dass die Beschädigung eines Fahrzeugs durch Minderjährige keineswegs eine Seltenheit darstellt, sondern vielmehr häufig vorkommt.
Die Klärung der Haftungsfrage in dieser Konstellation, sprich, wer für die entstandene Beschädigung die Kosten übernehmen muss, ist entscheidend vom Alter der schädigenden Person abhängig. Der Grund hierfür liegt darin: Kinder gelten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als „deliktunfähig', und deren Erziehungsberechtigte haften lediglich dann, wenn ihnen eine Missachtung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Um sich für solche Situationen abzusichern, können Erziehungsberechtigte auf eine Privathaftpflichtversicherung mit einer speziellen Deliktunfähigkeitsklausel zurückgreifen, welche beispielsweise im FRIDAY Relax Tarif inbegriffen ist.
Bemerkenswerterweise gelten Kinder im Kontext des Straßenverkehrs sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr als deliktunfähig - dies gilt jedoch ausschließlich, wenn sich ein Kraftfahrzeug in Bewegung befindet. Sollte ein achtjähriges Kind (etwa) eine Beschädigung an einem abgestellten Wagen verursachen, so sind die hieraus resultierenden Kosten in den meisten Fällen trotzdem von den Erziehungsberechtigten oder deren Privathaftpflichtversicherung zu tragen.
Schrammen durch unidentifizierte Verursacher
Sollte dein Fahrzeug von unbekannten Personen verkratzt worden sein, so ist es zweifellos von erheblichem Nutzen, wenn diese durch die Polizei identifiziert und unmittelbar für den verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden können. Zusätzlich zu einem Bußgeld droht den Verursachern (oder Tätern) dann - je nach Gravität des Fehltritts - mitunter sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Schließlich ist Vandalismus keineswegs als Bagatelldelikt einzustufen.
Da die Quote der Aufklärung bei derartigen Vergehen in Deutschland jedoch lediglich bei circa 25 Prozent verharrt, ereignet es sich wesentlich öfter, dass die schädigenden Parteien unerkannt bleiben. In dieser Situation kann den Betroffenen im Normalfall ausschließlich eine Vollkaskoversicherung Unterstützung bieten.
Schrammen, verursacht durch Haus- und Wildtiere
Nicht bloß Personen, sondern ebenso Tiere können für mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug die Verantwortung tragen. Gerade im Bereich von Lackbeschädigungen sind es des Öfteren Hunde, Katzen oder Marder, die als Verursacher in Erscheinung treten. Die Abdeckung solcher Schäden durch eine Versicherung hängt maßgeblich von den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls ab. Sollte beispielsweise dein eigener Vierbeiner (Hund) dein Fahrzeug beschädigt haben, so bist du selbst für die Behebung des entstandenen Schadens verantwortlich. Verursacht hingegen der Hund des Nachbarn eine Schramme an deinem Automobil, obliegt es dem Halter, für die entstandene Beschädigung aufzukommen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle werden die Reparaturkosten dann von der Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters getragen. Sollte es sich wiederum um ein Wildtier, wie etwa einen Marder, handeln, so deckt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Instandsetzung ab.
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Die angemessene Verhaltensweise im Falle eines Schadenseintritts
Ist dir eine Schramme an deinem Fahrzeug aufgefallen, für die du keineswegs eigenverantwortlich bist, oder konntest du die Täter eventuell sogar in flagranti ertappen? In diesem Fall ist umgehendes Handeln deinerseits geboten:
- Beschädigungen festhalten und Beweisfotos erstellen: Setze deine Handykamera ein, um die Beschädigung an deinem Wagen aus diversen Blickwinkeln bildlich festzuhalten und Unregelmäßigkeiten zu erfassen.
- Die Polizei kontaktieren: Unter gewissen Gegebenheiten ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Dies bezieht sich primär auf Schrammen sowie auf gravierende Beschädigungen, die aus Fahrerflucht resultierten. Mitunter verlangen Versicherungsgesellschaften einen Polizeibericht, um die Regulierung der Schäden vornehmen zu können.
- Eine Strafanzeige einreichen: Sofern die Verursacher bekannt sind, solltest du eine Anzeige gegen sie einleiten. Auch wenn die Verantwortlichen bislang nicht identifiziert werden konnten, ist eine „Anzeige gegen Unbekannt' eventuell ratsam. Diese dient dazu, den Sachverhalt amtlich festzuhalten und das juristische Verfahren zu initiieren.
- Die Schadensmeldung bei deiner Versicherung vornehmen: Sobald du mit der Polizei in Kontakt getreten und die Beschädigungen erfasst hast, ist es ratsam, dich im nachfolgenden Schritt unverzüglich an deine Kfz-Versicherung zu wenden und das Ereignis zu melden. Bei FRIDAY kann dies beispielsweise unkompliziert online erfolgen.
Eigenständige Beseitigung von Schrammen am Fahrzeug
Eine Beschädigung des Lacks ist zumeist misslich und kann rasch hohe Kosten verursachen. Doch stellt nicht jede Schramme im Lack unmittelbar einen Grund für eine aufwendige Instandsetzung in der Autowerkstatt dar. Vielmehr können kleinere Beschädigungen der Lackierung mit den adäquaten Hilfsmitteln ebenfalls in Eigenregie behoben werden. Zum Beispiel mittels einer speziellen Fahrzeugpolitur beziehungsweise mit einem Entferner für Lackkratzer oder aber mit einem Lackreparaturstift, welcher die Schrammen abdeckt.
Empfehlungen: Das eigene Fahrzeug vor mutwilliger Zerstörung bewahren
Obgleich Vandalismus beziehungsweise Sachbeschädigung für Fahrzeugbesitzer stets ein potenzielles Risiko darstellt, lässt sich die Eintrittswahrscheinlichkeit solcher Ereignisse durch gezielte Verhaltensregeln und bewährte Strategien signifikant mindern:
- Dein Fahrzeug an einem gesicherten Platz abstellen: Umfahre demnach (beispielsweise) unzureichend beleuchtete Seitenstraßen oder Gebiete, in denen Sachbeschädigungen gängig sind.
- Alarmanlagen und Überwachungskameras anbringen: Idealerweise wirkt dies auf potenzielle Verursacher abschreckend - und im Falle eines Schadenseintritts hast du möglicherweise sogar die Möglichkeit, die verantwortlichen Personen zu identifizieren oder der Polizei essenzielle Hinweise zu übermitteln.
- Eine Fahrzeugplane beziehungsweise -abdeckung verwenden: Dadurch ist dein abgestellter Wagen allseitig effektiver vor Lackbeschädigungen bewahrt.
Das Melden eines Schadens zieht üblicherweise eine Höherstufung seitens der Versicherung nach sich, was im Gegenzug zu gesteigerten Beitragszahlungen führt. Demzufolge kann es ratsam erscheinen, geringfügige Beschädigungen (wie etwa eine kaum wahrnehmbare Schramme im Lack) eigenständig zu reparieren.