Online-Antrag auf Wohngeld
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Für die Nutzung dieses Services benötigen Sie ein Benutzerkonto.
In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Authentifizierung mittels eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus erforderlich. Allerdings können Sie das Einfache Servicekonto benutzen, falls Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.
Was ist sonst noch zu beachten?
Um Wohngeld zu beziehen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie bitte unser Hilfedokument „Wohngeld: Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen' weiter unten auf dieser Seite. Bitte halten Sie wichtige Dokumente zum Upload bereit.
Keinen Wohngeldanspruch hat/haben
- Wer Bürgergeld erhält.
- Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht.
- Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt wurden.
- Alleinstehende Studierende, die grundsätzlich einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
- Alleinstehende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?
Ungefähr 60 Minuten.
- Bitte suchen Sie vor Antragsstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie zusammen und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Im Abschnitt 'Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?' weiter unten sind diese aufgelistet.
- Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.
Was gibt es sonst noch zu wissen?
Welche Dokumente und Nachweise werden benötigt?
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht
Wenn Sie in einem Staat der Europäischen Union (EU) angehörig sind, reicht in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokumentes aus. Wenn Sie in einem nichteuropäischen Staat (Drittstaat) angehörig sind, benötigen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltstitel, beispielsweise eine Aufenthalts-Erlaubnis oder eine Aufenthalts-Gestattung
- Ihren Mietvertrag und ergänzende Vereinbarungen mit dem Vermieter, sofern vorhanden
- Nachweise über Ihre Mietzahlungen für die letzten drei Monate (Quittungen oder Kontoauszüge)
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern z.B.:
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder (z.B.: Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheide)
- Nachweis über Werbungskosten, Schwerbehinderung und Pflegegrad
Wer kann mir helfen?
- Telefon:
- 115 (Behördennummer)
- Email:
- Wohngeld@bau.bremen.de
- Telefon:
- 0511 168-2001
- Email:
- wohngeld@hannover-stadt.de
- Telefon:
- 040 42828-1203 (kostenfrei)
- Email:
- od-wohngeld@im.landsh.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
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