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Kündigungsentschädigung bei einvernehmlicher Auflösung

Einvernehmliche Auflösung

Die Entscheidung, die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu beenden, stellt häufig eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Auf dieser Seite erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Besonderheiten der einvernehmlichen Auflösung und den wichtigen Punkten, die bei der Vertragsauflösung zu beachten sind.

Bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung einigen Sie sich gemeinsam mit dem Unternehmen, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin zu beenden.

Die einvernehmliche Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses ist in Bezug auf die Form nicht festgelegt und kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Festlegung des Beendigungstermins ist frei wählbar, da keine Vorschriften oder Fristen zu beachten sind. Der Ausstiegstermin muss von beiden Seiten einvernehmlich und freiwillig bestimmt werden. Weder die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer noch das Unternehmen können zur Zustimmung zur einvernehmlichen Auflösung gezwungen werden.

Im Unterschied zu anderen Kündigungsarten müssen bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung keine Fristen oder Termine eingehalten werden, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Kollektivvertrag ergeben. Dadurch stellt die einvernehmliche Auflösung eine besonders schnelle Trennungsoption dar.

Jedoch sollten Sie nicht vorschnell handeln und die Möglichkeit nutzen, sich vom Betriebsrat beraten zu lassen. Bei einer solchen Beratung beginnt eine Frist von zwei Tagen zu laufen. In diesem Zeitraum ist die Einigung über die einvernehmliche Auflösung nichtig. Das ist die einzige Frist, die Sie beachten müssen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird stets gemeinsam mit dem Unternehmen festgelegt. 

Welche Ansprüche können Sie bei einer einvernehmlichen Auflösung unter bestimmten Umständen geltend machen?

  • Dienstzeugnisausstellung
    Sie wünschen ein Dienstzeugnis? Arbeitgeber stellen Dienstzeugnisse nicht automatisch aus, sondern müssen auf Nachfrage ausgestellt werden.
  • Endabrechnung
    Die Endabrechnung umfasst Ihr Gehalt und die anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgelder laut Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag bis zum Vertragsende, sowie Ersatzleistungen für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage.
  • Abfindung Alt oder Abfindung Neu
    Ihr Anspruch auf Abfindung Alt oder Abfindung Neu bleibt bei einer einvernehmlichen Auflösung bestehen. 
  • Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage)
    Ein Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage) besteht laut Arbeitsgesetz nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, kann aber durch den Kollektivvertrag abweichen.
  • Betriebsratsberatung
    Vor der einvernehmlichen Auflösung können Sie sich vom Betriebsrat beraten lassen. Eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Auflösung ist erst zwei Werktage (ab dem Beratungsbeginn) später gültig.
  • Arbeitslosengeld
    Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Unabhängig vom Abfindungssystem haben Sie sowohl bei der Abfindung Alt als auch bei der Abfindung Neu Anspruch auf Abfindung bei einer einvernehmlichen Auflösung. Erfahren Sie jetzt mehr über Abfindung Alt und Abfindung Neu.

Im Allgemeinen existieren bei dieser Beendigungsart keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Inhalt und Form. Aus Beweisgründen wird jedoch dringend empfohlen, die einvernehmliche Auflösung schriftlich zu dokumentieren und mit den Unterschriften der Beteiligten zu versehen.

Der Wunsch, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, muss eindeutig erkennbar sein. Wurde die Willenserklärung durch Drohung, Zwang oder Täuschung beeinflusst, ist die Vereinbarung ungültig. Die einvernehmliche Auflösung muss also stets freiwillig erfolgen.

Für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer/innen ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. 

Zu diesen schutzwürdigen Personen gehören: 

  • Minderjährige
  • Lehrlinge
  • Präsenz- und Zivildiener 
  • Schwangere
  • Beschäftigte in Elternzeit

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters sowie eine Bescheinigung über eine durchgeführte Rechtsaufklärung erforderlich. Auch für Auflösungsverträge von Präsenz- und Zivildienstleistenden ist eine Rechtsaufklärung notwendig.

Verträge über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei schwangeren Frauen werden ungültig, sobald eine spätere Nachmeldung der Schwangerschaft innerhalb von fünf Tagen nach Vertragsabschluss erfolgt.

Sie möchten ein Kündigungsschreiben für eine einvernehmliche Auflösung verfassen und suchen nach passenden Formulierungen, um keine wichtigen Punkte zu vergessen? Wir haben alle wichtigen Informationen und Tipps zu Kündigungsschreiben in einem separaten Beitrag zusammengestellt. 

Als Vorlage für eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses können Sie auch online verfügbare Muster verwenden. Achten Sie auf Ihren individuellen arbeitsrechtlichen Fall und berücksichtigen Sie eventuelle Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, die auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten könnten, wie z. B. Wettbewerbsverbote oder die Erstattung von Ausbildungskosten.

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