Hochzeitsausgaben steuerlich absetzen
Heiraten absetzen
Die Eheschließung ist zweifellos einer der schönsten Tage im Leben eines Paares. Immerhin wird vor Familienangehörigen und Freunden die eigene Liebe besiegelt. Jedoch ist dieser Tag nicht selten auch einer der kostspieligsten - denn eine Hochzeit verschlingt schnell mal mehrere tausend Euro. Umso schöner wäre es, wenn man vom Finanzamt einen Teil davon zurückerlangen könnte. Aber die Hochzeit steuerlich geltend machen - geht das?
Schnelleinstieg
Kurz & bündig
- Grundsätzlich sind die Aufwendungen für eure Eheschließung Privatsache und gehören nicht in die Steuererklärung
- Bei einer Party zu Hause könntet ihr unter Umständen doch einen Teil absetzen
- Ab der Hochzeit könnt ihr beide steuerlich von der Zusammenveranlagung profitieren
Hochzeit absetzen: So spart ihr Steuern mit dem Ja-Wort
Hochzeit absetzen - leider Privatsache
Raummiete, Catering, DJ - rund um die Hochzeitsfeier fallen mitunter sehr hohe Kosten an. Immerhin möchte man den Tag so traumhaft wie möglich gestalten. Auf eure Steuern haben diese Ausgaben aber leider kaum Auswirkungen. Denn: Die Ausgaben für eure Hochzeit fallen unter die privaten Kosten, die ihr nicht in der Steuererklärung angeben könnt.
Oder doch noch die Hochzeit steuerlich absetzen?
Unter bestimmten Bedingungen könnt ihr dennoch mit einem Teil eurer Aufwendungen Steuern sparen - und zwar mit den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn ihr eure Hochzeit in den eigenen vier Wänden veranstaltet.
Ihr besitzt einen Partyraum im Haus oder feiert im eigenen Garten? Dann spart ihr Steuern mit den Kosten für:
- den Koch, der das Hochzeitsessen vor Ort zubereitet
- die Servicekräfte, die euch und eure Gäste bedienen
- die Reinigungskräfte, die euer Zuhause vor und nach der Feier säubern
- den Gärtner, die euren Garten Party-tauglich machen
- die professionelle Kinderbetreuung, die die kleinen Gäste unterhält
Wichtig ist, dass ihr dabei stets einen externen Dienstleister beauftragt und dafür eine Rechnung erhaltet.
Hochzeit absetzen als haushaltsnahe Dienstleistungen - wie geht das?
Die wichtigste Voraussetzung: die Feier findet bei euch zu Hause statt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen alle Aufgaben, die ihr zwar selbst erledigen könntet, sie aber lieber in Auftrag gebt.
Und auch die Leistung selbst muss bei euch zu Hause erbracht werden. Denn bringt der Caterer das fertige Essen zu euch, bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Engagiert ihr hingegen einen Koch, der das Essen bei euch vor Ort zubereitet, könnt ihr dies in eure Steuererklärung eintragen.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, könnt ihr mit bis zu 20 Prozent eurer Rechnung und maximal 4.000 Euro Steuern sparen. Das entspricht einer Rechnungssumme von insgesamt 20.000 Euro.
- Zu den Kosten, die das Finanzamt akzeptiert, gehören:
- Anfahrtskosten
- Personalkosten
- Verbrauchsmaterial (wie Reinigungsmittel)
Lasst bei euch zu Hause arbeiten
Das Finanzamt akzeptiert lediglich die Dienstleistungen, die auch tatsächlich bei euch zu Hause erbracht werden. Klärt daher mit euren Dienstleistern ab, ob sie möglichst viel in euren vier Wänden erledigen können. So könnte das Küchenteam das Essen direkt bei euch zubereiten, anstatt in der eigenen Küche des Caterers. Gleiches gilt für die Reinigung der Kochutensilien und des Geschirrs.
Hochzeit absetzen - damit spart ihr leider nicht:
- Einkäufe (wie Lebensmittel und Getränke)
- Materialkosten (beispielsweise für Reinigungsgeräte)
- Leihgebühren (unter anderem für Tische, Stühle oder Dekoration)
Rechnung prüfen
Achtet darauf, dass ihr eine ordnungsgemäße Rechnung bekommt. Idealerweise sind die Kosten für Material und Arbeitsstunden separat ausgewiesen. Den Rechnungsbetrag solltet ihr überweisen - bei Barzahlungen verliert ihr euren Steuervorteil.
Hochzeit absetzen - noch mehr Steuervorteile?
Die Eheschließung ist vorüber? Für viele Paare beginnt dann das Steuern sparen erst so richtig. Denn sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr von der günstigeren Zusammenveranlagung profitieren. Durch den Splittingtarif könnt ihr euch jedes Jahr über eine höhere Steuererstattung freuen - oder zumindest über eine geringere Nachzahlung.
Ein Tag Ehe für den Steuervorteil
Von den Vorteilen der Zusammenveranlagung profitieren ebenso Ehen „auf den letzten Drücker'. Habt ihr also erst am 31.12. geheiratet, könnt ihr für dieses Jahr auch schon die Zusammenveranlagung wählen. Es genügt also, nur einen Tag im Jahr verheiratet zu sein. Das Gleiche gilt im Übrigen auch bei einer Scheidung.
Erfahre mehr über die Zusammenveranlagung
Ihr möchtet mehr wissen? Dieses Video erklärt euch kurz und verständlich, wie ihr mit eurem Ja-Wort bei der Steuererklärung profitieren könnt.
Wie beantrage ich die Zusammenveranlagung?
Damit ihr bei der Steuer gemeinsam veranlagt werdet, müsst ihr keinen Antrag stellen. Dafür genügt es, schlichtweg eine Steuererklärung für euch beide abzugeben. Ganz einfach geht das mit WISO Steuer. Hier könnt ihr eine Steuererklärung anlegen und den Ehepartner - aber auch Kinder - hinzufügen.
Das Beste daran: WISO Steuer prüft am Ende, welche Veranlagungsart für euch die günstigste ist. Sollte die Einzelveranlagung also doch mal günstiger sein, meldet es euch das Programm und erstellt auf Wunsch aus eurer gemeinsamen Steuererklärung automatisch 2 einzelne. Übrigens: Ihr könnt euch jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche Veranlagungsart ihr wählen möchtet.
Hochzeit und die Steuerklassen
Sobald ihr geheiratet habt, wird das von der Meldebehörde vermerkt. Dadurch wird euch beiden automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt.
Verdient einer von euch weniger als der andere? Dann kann sich ein Wechsel in die Steuerklassen III und V lohnen. Dafür gebt ihr einfach den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei eurem Finanzamt ab. Aber Achtung, die Lohnsteuerklassen-Kombi III / V ist kein Garant für eine Steuererstattung. Dafür hat der Besserverdiener mit Klasse III pro Monat mehr Netto von seinem Brutto. Dann seid ihr aber verpflichtet, einer Steuererklärung abzugeben - und oft müssen Ehepaare auch nachzahlen.
Mehr zu diesem Thema:
FAQ: Hochzeitskosten absetzen
Die Ausgaben rund um eure Eheschließung sind leider reine Privatsache - das Finanzamt akzeptiert diese Ausgaben nicht in der Steuererklärung.
Ja! Denn sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr von der oftmals günstigeren Zusammenveranlagung profitieren.
Grundsätzlich gehören Ausgaben für die Eheschließung nicht in eure Steuererklärung. Habt ihr jedoch zu Hause gefeiert, könnt ihr einen Teil eurer Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, beispielsweise für euren Koch, die Putzfrau oder das Servicepersonal. Wichtig: Die Leistung muss tatsächlich bei euch zu Hause erbracht worden sein.
Eure Heirat wird automatisch von der Meldebehörde vermerkt und ihr wechselt in die Steuerklasse IV. Ihr selbst müsst dem Finanzamt eure Eheschließung nicht mitteilen.
Auch die Standesamt-Gebühren gehören leider zu den Hochzeitskosten, die ihr nicht absetzen könnt.
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Das heißt: Null Risiko für dich.
Quelle: BMF