Definition der Wohnfläche für die Grundsteuer
Kalkulation der Wohnfläche im Rahmen der Grundsteuer
Ein erheblicher Einfluss auf die Bemessung der Grundsteuer geht von der Wohnfläche aus. Werden jedoch betrieblich genutzte Areale, zugehörige Räumlichkeiten oder auch Hilfsflächen hierbei ebenfalls berücksichtigt? Personen, die bei der Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer eine inkorrekte Quadratmeterangabe deklarieren, riskieren letztendlich die Entrichtung eines überhöhten Betrags. Daher empfiehlt es sich, diese Angaben eingehend zu überprüfen.
Kurzübersicht
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erklärung zur Grundsteuer ist bis zum 31. Januar 2023 bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.
- Beispielsweise werden die Bodenflächen von Wohnzimmern, beheizbaren Anbauten (Wintergärten) und Sitzterrassen im Freien (Balkonen) als Wohnflächen angesehen.
- Räumlichkeiten, die zum Zubehör gehören, zählen weder zur Wohnfläche noch werden sie als Nutzfläche deklariert.
- Die erforderlichen Daten für die Kalkulation der Wohnfläche lassen sich entweder den vorhandenen Konstruktionsdokumenten beziehungsweise dem Erwerbsdokument oder aber auf Basis der Wohnflächenverordnung entnehmen.
Kalkulation der Wohnfläche: Beeinflusst sie die Höhe der Grundsteuer?
Für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung sind diverse Informationen von Ihnen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise die Flurstücksnummer, die Ausdehnung des Grundstücks sowie im Falle von Wohnliegenschaften die maßgebliche Wohnfläche.
In nahezu jedem deutschen Bundesland wird die Wohnfläche zur Ermittlung des Grundsteuerwertes herangezogen, da sie sich schlussendlich auch auf die Quantität der zu entrichtenden Grundsteuer auswirkt. Dies bedeutet konkret: Ein größerer Wohnflächenanteil eines Objekts führt zu einer Steigerung der letztendlich zu zahlenden Grundsteuer. Lediglich Baden-Württemberg bildet hierbei eine Ausnahme, da in diesem Bundesland ausschließlich die Größe der Grundstücksfläche für die Berechnung maßgeblich ist.
Die Erklärung zur Grundsteuer: Frist zur Einreichung beachten
Unser Ratschlag: Mithilfe von WISO Grundsteuer lässt sich Ihre Grundsteuer-Erklärung mühelos digital über das Internet vervollständigen und mit nur einem Mausklick an das zuständige Finanzamt übermitteln. Gemäß den Erkenntnissen der Stiftung Warentest erweist sich WISO Grundsteuer als benutzerfreundlicher im Vergleich zu ELSTER und stellt überdies die alleinige Softwarelösung dar, welche eine Berechnung des Grundsteuerwerts beinhaltet.
Welche Bereiche sind als Wohnfläche für die Grundsteuer-Erklärung anzusehen und welche nicht?
Visualisierung: Die Wohnfläche im Kontext der Grundsteuer - eine Gesamtübersicht
Die nachfolgend aufgeführten Räumlichkeiten werden hinsichtlich ihrer Bodenflächen als Wohnfläche berücksichtigt:
- Wohnräume (wie zum Beispiel Wohnzimmer, Küchenbereiche, Schlafzimmer, Kinderzimmer und ähnliches)
- Beheizte Glasanbauten (Wintergärten)
- Hallenbäder (also Schwimmbecken innerhalb von geschlossenen Gebäudeteilen)
- Ausladende Freisitze (Balkone)
- Überdachte Freisitze (Loggien)
- Grünflächen auf dem Dach beziehungsweise angelegte Dachterrassen
- Außenterrassen
- Privat genutzte Büroräume im Eigenheim
Die Bodenflächen der sogenannten zugehörigen Räumlichkeiten beziehungsweise begleitenden Bereiche werden hingegen nicht als Wohnfläche angesehen.
Dazu gehören insbesondere:
- Unterirdische Vorratsräume (Keller)
- Lagerräume
- Wäschepflegeräume
- Obere Geschossräume (wie Dachböden oder Speicherräume)
- Räume zum Trocknen von Wäsche
- Heizungsanlagenräume
- Fahrzeugunterstände (Garagen)
Anleitung zur Angabe von Wohnflächen in der Erklärung zur Grundsteuer:
- Wenn in der Erklärung zur Grundsteuer explizit nach der Wohnfläche gefragt wird, sind lediglich jene Areale einzutragen, welche definitionsgemäß als Wohnflächen angesehen werden.
- Die Quadratmeter der zugehörigen Räume und sekundären Bereiche können unberücksichtigt bleiben. Dies impliziert, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Wohnungseigentum diese Areale bei der Berechnung der Wohnfläche nicht miteinbezogen und folglich auch nicht in der Erklärung ausgewiesen werden müssen. Diese Regelung findet ebenso Anwendung auf Mietwohngrundstücke.
Fallbeispiel: Deklaration der Wohnfläche
Stefans Einfamilienhaus erstreckt sich im Ganzen über eine Fläche von 150 Quadratmetern. Hiervon entfallen 120 Quadratmeter auf die tatsächliche Wohnfläche sowie 30 Quadratmeter auf Untergeschoss- und Lagerbereiche. Bei der Deklaration in der Grundsteuer-Erklärung führt er für die Wohnfläche lediglich die 120 Quadratmeter an. Die restlichen 30 Quadratmeter werden dabei vollständig außer Acht gelassen.
Anleitung zur Deklaration von Nutzflächen in der Erklärung zur Grundsteuer?
Im Rahmen der Grundsteuer-Erklärung stößt man neben dem Terminus „Wohnfläche' auch auf den Begriff „Nutzfläche'. Als Nutzfläche sind dabei jene Areale definiert, die für gewerbliche, öffentliche oder andere spezifische Zwecke zweckgebunden sind und explizit nicht als Wohnareale gelten. Hierzu zählen etwa die Flächen von Verkaufslokalen, Geschäftsräumen, Produktionsstätten, Klubräumlichkeiten und dergleichen.
Wichtiger Hinweis: Korrekte Angabe der Nutzflächen
Es ist unerlässlich zu beachten: Selbst wenn in Bauunterlagen, Erwerbsverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche geführt wird, werden diese Räumlichkeiten im Hinblick auf die Grundsteuer nicht als solche anerkannt.
Jede Person, die hier dennoch Deklarationen vornimmt, ohne dass in ihrem Anwesen ein Verkaufsgeschäft, eine gewerbliche Produktionsstätte oder ein vergleichbarer Bereich vorhanden ist, wird am Ende eine überhöhte Grundsteuer zu begleichen haben.
Unter welchen Umständen wird die Nutzfläche der Wohnfläche hinzugerechnet?
Verfügt man hingegen nachweislich über Nutzflächen, weil man beispielsweise in der eigenen Wohnliegenschaft einen Friseursalon, eine Fahrradreparaturwerkstatt oder ein Tätowieratelier führt, so werden diese Nutzflächen der Wohnfläche hinzugerechnet, sofern sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder im Rahmen von Wohneigentum ansässig sind. Im Fall von Mietwohngrundstücken hingegen werden die betreffenden Nutzflächen gesondert in der Grundsteuer-Erklärung aufgeführt.
Fallbeispiel: Deklaration der Nutzfläche im Kontext der Wohnfläche
In der Rubrik Wohnfläche deklariert sie 125 Quadratmeter (dies entspricht dem Areal der Wohnräume zuzüglich der Nutzfläche des Kosmetikstudios). Die 25 Quadratmeter umfassende Fläche der Zubehörräume wird demnach nicht berücksichtigt und erscheint folglich nicht in der Grundsteuer-Erklärung.
Welche essentiellen Informationen sind für Eigentümer und Vermieter bezüglich der Grundsteuer-Erklärung relevant? Zusätzliche Details finden Sie hier:
Auf welche Weise wird die Wohnfläche kalkuliert?
Die Ermittlung der Wohnfläche im Rahmen der Grundsteuer orientiert sich maßgeblich an den Vorgaben der Wohnflächenverordnung. Abhängig von der Art der Nutzung des Areals erfolgt dessen Anrechnung entweder vollständig oder lediglich partiell.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichsten Räumlichkeiten:
Art des Raumes | Deckenhöhe | Anrechenbarer Anteil der Grundfläche |
---|---|---|
Reguläre Wohnbereiche (einschließlich Dachschrägen) | mindestens 2 Meter | vollständig (1/1) |
Übliche Wohnräume (inklusive Dachschrägen) | zwischen 1 Meter und maximal 2 Metern | anteilig (1/2) |
Unbeheizte Glasanbauten (Wintergärten) sowie Hallenbäder (in Innenräumen) | mindestens 1 Meter, höchstens 2 Meter | anteilig (1/2) |
Freisitze (Balkone), Loggien, Dachgärten und Terrassenflächen | keine Angabe erforderlich | im Regelfall ein Viertel (1/4), höchstens jedoch die Hälfte (1/2) |
Aus welchen Quellen sind die erforderlichen Daten für die Kalkulation der Wohnfläche zur Grundsteuer zu beziehen?
Informationen betreffend Ihrer Wohnfläche, der Größe der zugehörigen Räumlichkeiten und gegebenenfalls der Nutzfläche sind beispielsweise in den Bauunterlagen oder im Erwerbsdokument zu finden. Sollten sich daraus jedoch keine verlässlichen Werte ermitteln lassen, so bleibt als einzige Option die selbstständige Vermessung mittels eines Metermaßes.
Eigenständige Erstellung der Grundsteuer-Erklärung
Sämtliche Eigentümer sind verpflichtet, ihre Grundsteuer-Erklärung bis zum 31. Januar 2023 elektronisch an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. Mithilfe von WISO Grundsteuer lässt sich dies rasch und unkompliziert direkt im Webbrowser erledigen - ganz ohne erforderlichen Download oder jegliche Installation. Hierdurch sind Sie bestens abgesichert: Dank der integrierten, intelligenten Validierungsfunktion erhalten Sie umgehend eine Mitteilung, falls eine Überprüfung Ihrer Angaben noch ratsam sein sollte.