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Vertragsauflösung des Jahresabonnements

ÖPNV-Dauerkarte beenden

Bedauerlicherweise ist der Nahverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland nicht einheitlich aufgestellt. Stattdessen existieren zahlreiche Verkehrsverbünde in den jeweiligen Regionen des Landes. Diese definieren ihre Tarifstrukturen und die Vertragsbedingungen eigenverantwortlich. Folglich können für die Beendigung eines Abonnements durchaus abweichende Regelungen Gültigkeit besitzen. Um das Abonnement für Bus oder Bahn an Ihrem Wohnort aufzulösen, ist es ratsam, den geschlossenen Vertrag oder die AGB der Verkehrsverbünde bzw. Beförderungsgesellschaften eingehend zu studieren. Zu den namhaften Verkehrsverbünden in Deutschland zählen unter anderem:

  • Verbund Rhein-Neckar (VRN) - zuständig für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV) - zuständig für Hamburg sowie angrenzende Kommunen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
  • Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) - für die Bundeshauptstadt Berlin und das Bundesland Brandenburg einschließlich seiner Landkreise und Städte
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) - für den erweiterten Ballungsraum Bremen und Niedersachsen
  • Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) - zuständig für Nordhessen
  • Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) - für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Landeshauptstadt Schwerin


Den einzelnen Verkehrsverbünden sind diverse Verkehrsbetriebe zugeordnet, welche die Reisenden mittels Bussen, Straßenbahnen und Fähren transportieren. Eine vollständige Auflistung würde den Rahmen dieser Hilfestellung sprengen. Zu den bedeutenden Unternehmen zählen beispielsweise die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN), die S-Bahn Berlin GmbH sowie die Hamburger Hochbahn AG. Wenn Sie also Ihr Ticket für Bus oder Bahn kündigen möchten, muss zunächst ermittelt werden, mit welchem spezifischen Unternehmen der Vertrag eingegangen wurde. In den meisten Fällen dürften die Kündigungsmodalitäten jenen des VBB ähneln. Sollten Sie hier Ihr Abonnement für Bus und Bahn beenden wollen, gelten gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen derzeit folgende Bestimmungen:

  • Die reguläre Vertragsbeendigung ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der üblicherweise zwölfmonatigen Vertragsdauer möglich.
  • Eine außerordentliche Kündigung des Abonnementvertrages kann jeweils zum Monatsende vor dem Ablauf einer zwölfmonatigen Laufzeit erfolgen, vorausgesetzt, die entsprechenden Wertmarken oder gegebenenfalls die ausgehändigte Chipkarte werden an das Verkehrsunternehmen zurückgegeben; die Verrechnung erfolgt in diesem Szenario zeitanteilig, basierend auf einem Dreihundertfünfundsechzigstel des zwölffachen Preises der entsprechenden Monatskarte.

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