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Strafrechtliche Konsequenzen bei Körperverletzung durch Polizeibeamte

Die Definition von &8222;Körperverletzung im Amt&8220; &8211; Was verbirgt sich dahinter?

Sanktionen­übersicht
Körper­verletzung im AmtEine Freiheits­entziehung von
drei Monaten bis zu fünf Jahren
... minderschwerer FallEine finanzielle Sanktion (Geldstrafe)
oder alternativ eine
Haftstrafe von bis zu fünf Jahren
Versuchter Akt der Körper­verletzung im Amtsbereich
... eine Herabsetzung der Strafe nach (§ 49 Abs. 1 StGB) ist möglich bis zu
maximal drei Viertel der Höchststrafe
Wichtiger Hinweis: Bei Zuwiderhandlungen gegen die Paragraphen 224 bis 229 des Strafgesetzbuches (StGB) werden die hierfür vorgesehenen Sanktionen ergänzend angewendet! Es wird dabei stets eine Gesamt­strafe festgelegt.

Abgesehen von den im siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) aufgeführten Qualifikationen der Körperverletzung findet sich noch eine gesonderte Form an anderer Stelle wieder: die Körperverletzung im Amt. Dieser spezifische Straftatbestand ist im dreißigsten und zugleich letzten Abschnitt des StGB verankert, welcher sämtliche Delikte beinhaltet, die von Personen während der Ausübung eines Beamten­verhältnisses begangen werden.

Dieser relevante Straftatbestand wurde bereits im Jahr 1998 ins Gesetzbuch aufgenommen und resultiert vorrangig aus dem verstärkten Auftreten unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Ihre Stellung als Amtsträger sollte jedoch keineswegs als Schutz vor möglicher Ahndung dienen, sondern vielmehr eine strengere Bestrafung zur Folge haben. Es ist jedoch zu beachten, dass diese rechtlichen Bestimmungen im Strafrecht nicht ausschließlich Polizeikräfte betreffen!

Die Position eines Amtsträgers geht generell mit einer besonderen Verantwortung einher, welche eine Rechtsverletzung schwerer wiegen lässt. Es stellt sich jedoch die Frage: Wer genau fällt eigentlich unter den Begriff „Amtsträger'? Und welche Sanktionen können im Falle einer amtlichen Körperverletzung drohen?

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Körperverletzung im Amt

In welchem Fall liegt eine Körperverletzung im Amt vor?

Damit eine Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches (StGB) als gegeben gilt, muss die strafbare Handlung entweder während der Dienstausübung oder in direktem Zusammenhang mit dieser begangen worden sein. Ebenso sind behördliche Anweisungen, die eine Körperverletzung im Amt hervorrufen, strafrechtlich relevant.

Wen definiert das Gesetz als Amtsträger?

Unter anderem werden Polizeibedienstete, Staatsbeamte und Richter als Amtsträger angesehen. Umfassendere Informationen zu weiteren Berufsfeldern, die dieser Kategorie zugeordnet werden, finden Sie an dieser Stelle.

Welche Strafen sind bei einer Körperverletzung im Amt zu erwarten?

Im Falle einer Körperverletzung im Amt legen die Gerichte eine sogenannte Gesamtstrafe fest. Hierbei wird sowohl das Strafmaß für die ursprüngliche Körperverletzung als auch für die zusätzliche Körperverletzung im Amt berücksichtigt. Eine detaillierte Übersicht über die möglichen Sanktionen bietet die zuvor gezeigte Tabelle.

Begriffsdefinition: Wer ist eigentlich Amtsträger?

Der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt (gemäß § 340 StGB) beschränkt sich keineswegs nur auf Polizeibeamte oder Personen, die in öffentlichen Dienststellen tätig sind. Grundsätzlich kann jeder als Amtsträger eingestuft werden, der einen spezifischen Beruf ausübt oder eine bestimmte Funktion innehat. Dazu können demnach sowohl ehrenamtlich Engagierte als auch Auszubildende zählen. Eine entscheidende Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffenden Individuen in irgendeiner Form mit einer Behörde oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verbunden sind.

Entsprechend § 11 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (StGB) sind aus strafrechtlicher Sichtweise die nachfolgenden Berufs­gruppen den Amtsträgern zuzuordnen:

&8222;wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen [&8230;].&8220;

Neben Polizeivollzugsbeamten, Lehrpersonen und Richtern können folglich auch politische Funktionsträger, wie beispielsweise der Parlamentspräsident oder amtierende Minister, als Amtsträger eingestuft werden. Ferner können auch Notare und Verwaltungsfachkräfte sowie bürgerschaftlich engagierte Wahlhelfer in ihrer spezifischen Rolle Amtsträger sein.

Wer zählt nicht zu den Amtsträgern? Vertreter kirchlicher Institutionen sind als nicht-weltliche Würdenträger anzusehen und fallen daher nicht unter die Bestimmungen des § 11 Absatz 1 Nummer 2 StGB. Im Gegensatz zu Notaren sind auch Anwälte (Rechtsanwälte) per Definition keine Amtsträger.

Wann konkret liegt eine Körperverletzung im Amt vor?

Voraussetzung für das Vorliegen einer Körperverletzung nach § 340 StGB ist, dass die physische Gewaltausübung während der beruflichen oder amtlichen Tätigkeitszeit erfolgte. Ein Polizeibeamter, der außerhalb seiner Dienststunden eine Körperverletzung verüben würde, könnte demzufolge nicht ohne Weiteres auf Basis dieses Paragraphen zusätzlich strafrechtlich verfolgt werden.

Im Verlauf der Dienstausübung hingegen kann eine Anzeige wegen des Delikts der Körperverletzung gegen die Polizei erstattet werden. Hierbei handelt es sich bei einer Körperverletzung im Amt um ein Offizial- und nicht um ein Antragsdelikt. Das impliziert, dass die Strafanzeige automatisch durch die Staatsanwaltschaft erfolgt und nicht durch das Geschädigte selbst eingeleitet werden muss.

Wichtiger Aspekt: Für die ergänzende Bestrafung der Körperverletzung im Amt ist es nicht entscheidend, welche genaue strafrechtliche Grundlage hierbei anzuerkennen ist. Es ist unerheblich, ob eine fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung vorliegt: Kann einem Funktionsträger eine Pflichtverletzung in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Körperverletzungsformen nachgewiesen werden, so wird die Anzeige wegen einer Körperverletzung im Amt eingeleitet (Eine Ausnahme stellt hier lediglich die einfache Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar):

  • gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen (beispielsweise auch von Häftlingen) (§ 225 StGB)
  • schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
  • Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Welches Strafmaß sieht § 340 StGB für Körperverletzung im Amt vor?

Die Klassifizierung der Körperverletzung im Amt erfolgt als sogenanntes unechtes Amtsdelikt. Dies impliziert, dass die Handlung an sich schon strafrechtlich sanktioniert werden müsste, jedoch durch die Rolle als Amtsinhaber eine über das Übliche hinausgehende, strengere Ahndung stattfindet. Im Gegensatz dazu bezeichnet ein echtes Amtsdelikt einen Umstand, dessen Strafbarkeit allein an die Begehung durch einen Amtsträger geknüpft ist. Doch welche Implikationen ergeben sich daraus?

Grundsätzlich definiert § 340 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) das nachstehende Strafmaß:

&8222;Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.&8220;

In diesem Kontext erscheint es besonders bedeutsam, dass nicht ausschließlich der direkt Handelnde mit einer Sanktionierung zu rechnen hat: Auch diejenige Person, die beispielsweise eine Dienstanweisung erteilt, welche in einer Körperverletzung im Amt resultiert, kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die hier aufgeführte Strafe ist allerdings als eine zusätzliche Sanktion zu verstehen. Denn in § 340 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) findet sich die maßgebliche Ergänzung:

&8222;Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.&8220;

Die diesen Delikten zugrunde liegenden Straftatbestände sind gesondert zu ahnden, wodurch die Verfolgung einer Körperverletzung im Amt gewissermaßen als eine strafverschärfende Maßnahme fungiert.

Ein Amtsträger, welcher somit während seiner Dienstzeit eine schwere Körperverletzung begeht, wird nicht nur wegen der Körperverletzung gemäß § 226 StGB, sondern ergänzend auch für die Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB zur Rechenschaft gezogen. Basierend auf diesen beiden Tatvorwürfen ermitteln die zuständigen Richter im Falle einer Schuldfeststellung dann eine Gesamt­strafe.
In einem geringeren oder minderschweren Fall hingegen erfolgt keine Hinzurechnung des ursprünglichen Grundtatbestands.

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Informationen zum Verfasser

Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich ist seit 2007 als zugelassener Rechtsanwalt tätig, nachdem er sein Studium und Referendariat in Hamburg absolviert hatte. Darüber hinaus promovierte er unter der Betreuung von Prof. Dr. Hoffmann-Riem (zu diesem Zeitpunkt Richter am Bundesverfassungsgericht). Als Redakteur für koerperverletzung.com bereitet er komplexe strafrechtliche Sachverhalte für eine breite Verbraucherschaft verständlich auf.