Finanzierung zur Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege - wenn die häusliche Betreuung temporär nicht realisierbar ist
Ein Großteil der auf Pflege angewiesenen Personen erhält Betreuung im häuslichen Umfeld. Es existieren jedoch Konstellationen, in denen die häusliche Versorgung zeitweilig nicht umsetzbar ist, beispielsweise wenn die primäre pflegende Bezugsperson erkrankt ist oder eine Auszeit nimmt oder die Wohnsituation nach einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt vor der Rückkehr noch adaptiert werden muss. Derartige Szenarien ermöglichen die temporäre Aufnahme der pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung.
Ebenso kann die vorübergehende Beherbergung in einer stationären Präventions- oder Rehabilitationseinrichtung im Kontext der Kurzzeitpflege erfolgen. Dies setzt voraus, dass die Betreuungsperson, beispielsweise ein versorgender Familienangehöriger, dort eine medizinische Maßnahme wahrnimmt, wodurch die notwendige Unterbringung und Versorgung des Pflegebedürftigen unumgänglich wird.
Personen mit Pflegebedarf, denen noch kein offizieller Pflegegrad zugewiesen wurde, können Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit beantragen. Ein solcher Bedarf kann sich etwa ergeben, wenn infolge einer ambulanten Klinikbehandlung ein verstärkter Unterstützungsbedarf auftritt, welcher durch die häusliche Versorgung durch Familienmitglieder nicht bewältigt werden kann.
Was beinhaltet der Leistungskatalog der Kurzzeitpflege?
Innerhalb der Kurzzeitpflege werden folgende Dienstleistungen bereitgestellt:
- Pflegerische Hilfestellungen (dazu zählen assistierende Maßnahmen bei der persönlichen Hygiene, Unterstützung beim An- und Ablegen von Kleidung sowie bei der Einnahme von Speisen und Getränken);
- Umfassende soziale Fürsorge; und
- Medizinische Behandlungsleistungen (z.B. die Versorgung von Wunden oder die Verabreichung von Arzneimitteln).
Welche Kriterien müssen für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege erfüllt sein?
Ein Antrag auf Kurzzeitpflege ist möglich, sobald mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt. Potenzielle Anlässe für die Beantragung dieser Leistung sind unter anderem eine Erkrankung, eine Urlaubsreise oder ein Rehabilitationsaufenthalt der pflegenden Person, das plötzliche Eintreten eines gestiegenen Hilfebedarfs oder die Phase des Übergangs im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung.
Obwohl Personen, denen der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, keine direkte Berechtigung auf Kurzzeitpflege besitzen, dürfen sie den monatlichen Entlastungsbetrag von einhunderteinunddreißig Euro (131 €) für entsprechende Dienste der Kurzzeitpflege verwenden.
Welche Dauer ist für die Nutzung der Kurzzeitpflege vorgesehen?
Aufgrund ihrer Konzeption als Maßnahme für außergewöhnliche Umstände ist ihre Beanspruchung auf höchstens acht Wochen (sechsundfünfzig Tage) innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Diese Zeitspanne bleibt für alle Personen mit Pflegebedürftigkeit, unabhängig vom zugewiesenen Pflegegrad, identisch.
In welchem Umfang werden die Aufwendungen für die Kurzzeitpflege von der Barmer getragen?
Ab dem ersten Juli zweitausendfünfundzwanzig (01.07.2025) wird für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gebündeltes Jahresbudget bereitgestellt. Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben die Möglichkeit, diesen Höchstbetrag von bis zu dreitausendfünfhundertneununddreißig Euro (3.539 €) nach Bedarf für beide genannten Leistungsarten zu nutzen.
Die Ausgaben für die erforderlichen Pflegedienste, die gesellschaftliche Fürsorge und die ärztlich verordnete Behandlungspflege werden bis zu einer Obergrenze von dreitausendfünfhundertneununddreißig Euro (3.539 €) übernommen. Im Falle einer vollstationären Beherbergung entstehen jedoch zusätzliche Aufwendungen, welche die pflegebedürftige Person eigenständig zu begleichen hat: hierzu gehören die Gebühren für Wohnraum und Nahrungsversorgung sowie die sogenannten Investitionskosten, welche für den Erhalt und die Modernisierung der Einrichtung notwendig sind.
Um die persönlichen Zuzahlungen zu decken, besteht die Möglichkeit, sowohl das Pflegegeld als auch den Entlastungsbudget zu verwenden.
Erfolgt die Fortzahlung des Pflegegeldes während der Kurzzeitpflege?
In der Tat wird das Pflegegeld während der Dauer der Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen (8 Wochen) zur Hälfte (fünfzig Prozent) fortgeführt. Dieser Betrag kann dazu dienen, einen Anteil der entstehenden Eigenleistungen zu begleichen. Darüber hinaus ist es gestattet, das Entlastungsbudget anzusammeln und speziell für die Kurzzeitpflege zu nutzen. Auf diese Weise reduzieren sich Ihre persönlichen Zuzahlungen zusätzlich.
Ein hilfreicher Hinweis: Sollten die finanziellen Ressourcen insgesamt unzureichend sein, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt einzureichen. Die Mitarbeiter Ihrer Barmer Niederlassung stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Auf welchem Wege lässt sich eine geeignete Betreuungseinrichtung für die Kurzzeitpflege finden?
Bei der Recherche nach einer adäquaten Einrichtung in Ihrer unmittelbaren Umgebung erweist sich der Barmer Pflegelotse als nützliche Unterstützung, ebenso wie die Experten in den Barmer Geschäftsstellen, die Ihnen stets behilflich sind.
Welches Vorgehen ist für die Beantragung der Kurzzeitpflege erforderlich?
Zur Beantragung dieser Leistung steht Ihnen die Möglichkeit offen, das Antragsformular für Kurzzeitpflege (im PDF-Format) herunterzuladen, es vollständig auszufüllen und postalisch an die Barmer Pflegekasse zu übermitteln. Gerne senden wir Ihnen das entsprechende Formular auch direkt per Post zu.
Von Bedeutung: Es ist unerlässlich, dass Sie Ihren Antrag mit der eigenhändigen Unterschrift der betreffenden pflegebedürftigen Person oder der Unterschrift einer diese Person rechtlich vertretenden Instanz versehen.
Der Barmer Urlaubs-Leitfaden für pflegende Familienmitglieder
Welche Aspekte sind bezüglich der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zu berücksichtigen? Welche alternativen Betreuungsoptionen bieten sich, wenn ich als primär Pflegender eine Reise antrete? Sämtliche pertinenten Informationen und weiterführende Verweise sind in unserer ausführlichen Checkliste für Sie zusammengestellt.
Ihre besonderen Vorzüge durch die Barmer im Kontext der Kurzzeitpflege
- Hilfe in Notsituationen: Unerwartete Begebenheiten können jederzeit auftreten. Die Kurzzeitpflege gewährleistet in solchen Situationen eine verlässliche Betreuung.
- Umfassende Checkliste für familiäre Pflegekräfte: Wichtige Hinweise für pflegende Angehörige zur Kurzzeitpflege wurden von uns in verschiedenen Prüflisten ausführlich für Sie aufbereitet.
- Individuelle Fachberatung: Bei sämtlichen Anliegen bezüglich der Kurzzeitpflege bieten wir Ihnen und Ihrer Familie eine qualifizierte und verständnisvolle Pflegeberatung an.