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Portokosten für eine Postkarte

Stan­dard­brief der Deutschen Post kostet ab 2025 95 Cent

Erscheinungsjahr: 2024
Veröffentlichungsdatum: 11.12.2024

Ab dem 1. Januar des Jahres 2025 gelten neue Beförderungsentgelte für die Dienstleistungen der Deutschen Post AG. Die Bundesnetzagentur hat heute die angepassten Briefpreise der Post vorläufig bewilligt.

Der Standardbrief kostet - wie von der Deutschen Post beantragt - ab Januar 0,95 € (vorher 0,85 €), der Kompaktbrief 1,10 € (vorher 1,00 €), der Großbrief 1,80 € (vorher 1,60 €) sowie der Maxibrief 2,90 € (vorher 2,75 €). Das Porto für die Postkarte erhöht sich von bisher 0,70 € auf zukünftig 0,95 €.

Das Päckchen S schlägt ab Januar mit 4,19 € zu Buche (vorher 3,99 €), das Päckchen M mit 5,19 € (vorher 4,79 €). Das nationale Paket bis 2 kg kostet dann 6,19 € (vorher 5,49 €), während das Paket national von 2 bis 5 kg bei 7,69 € liegt (vorher 6,99 €).

Im Rahmen der Entgeltgenehmigung überprüft die Bundesnetzagentur, ob der am 11. November 2024 im Maßgrößenverfahren festgelegte Spielraum für Preiserhöhungen von 10,48 Prozent im Briefbereich und 7,21 Prozent für Privatkunden-Pakete bei der Festsetzung der neuen Porti eingehalten wurde. Es obliegt der unternehmerischen Entscheidung der Deutschen Post AG, wie sie diese Preiserhöhungsspielräume auf die einzelnen Produkte aufteilt.

Nach Hinzuziehung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann vorläufig keine finale Entscheidung getroffen werden. Diese Entscheidung kann voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen, sobald der Beigeladene Einsicht in die Akten erhalten und die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen hat.

Portoverfahren gemäß neuem Postgesetz

Den neuen Porti ging das sogenannte Maßgrößenverfahren voran, in dem die Bundesnetzagentur den Rahmen für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post definierte. Die Spielräume für Preisänderungen resultierten aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Rate des Produktivitätsfortschritts.

Die Durchführung des Portoverfahrens erfolgt erstmalig nach den Richtlinien des neuen Postgesetzes. Der Spielraum für die Preisfestsetzung wird nun für drei Bereiche bestimmt, anstatt wie zuvor für einen einzelnen Bereich. Diese Bereiche umfassen den Privatkunden-Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Hauptzweck des Portoverfahrens ist es nunmehr, die Finanzierung eines umfassenden, flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.

Die Entgeltentscheidung kann auf den Webseiten der Bundesnetzagentur unter folgender Adresse eingesehen werden: www.bundesnetzagentur.de/porto2025.