brantax.pages.dev

Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr: Prüfungsfragen im Überblick

D&D BILDUNGSAGENTUR GmbH zertifizierter Träger für Aus-, Fort- und Weiterbildungen mit Fahrschule

Seit dem Inkrafttreten des EU-weiten Gesetzes über die Qualifizierung der Berufskraftfahrer (BKrFQG) am 9. September 2008 haben sich die Anforderungen für den gewerblichen Linien- und Reiseverkehr signifikant gewandelt. Unabhängig davon, ob Sie bereits über einen gültigen Führerschein der Klassen D1 oder D verfügen oder diesen erwerben möchten, ist die Durchführung bestimmter Fahrten ohne den Nachweis spezifischer Aus- oder Weiterbildungen, die im Führerschein vermerkt werden, nicht gestattet. Dieses Regelwerk betrifft sowohl Fahranfänger als auch langjährige Berufskraftfahrer.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann mit Bußgeldern von bis zu zwanzig Euro geahndet werden!


Häufig gestellte Fragen zum Erwerb des Fahrerlaubnis:

„Mit meinem neuen Führerschein der Klasse B, welche Omnibusse darf ich steuern?'

Besitzer der neuen Führerscheinklasse B dürfen praktisch keine Omnibusse führen. Entscheidend ist hierbei nicht die Anzahl der Reisenden, sondern die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für Fahrgäste. Ab acht Fahrgastplätzen ist zwingend die Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D erforderlich.


„Als Kfz-Mechaniker, benötige ich für Überführungsfahrten die Fahrerlaubnis D bzw. D1?'

Nein, reine Probefahrten sind gesetzlich ausgenommen; für Überführungsfahrten oder den Hol- und Bringservice ist jedoch, unabhängig von der Kapazität der Sitzplätze, der Führerschein C1 für Fahrzeuge über 3,5t bis 7,5t sowie die Klasse C für Fahrzeuge über 7,5t obligatorisch. Für diese spezifischen Fahraufträge sind die Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D unerlässlich.


„Ich beabsichtige, mit einem PKW (acht Sitzplätze für Fahrgäste) Ausflugsreisen zu unternehmen. Welchen Führerschein benötige ich dafür?'

Die Führerscheinklasse B ist hierbei ausreichend, jedoch ist zusätzlich ein Personenbeförderungsschein zwingend erforderlich!


„Ich strebe den Erwerb des Busführerscheins an, ist eine zusätzliche IHK-Prüfung nach dem BKrFQG notwendig?'

Sie können den Busführerschein zwar ohne die IHK-Prüfung erwerben, jedoch dürfen Sie im Gegensatz zu LKW-Führerscheinen ohne diese zusätzliche Prüfung praktisch keine gewerblichen Fahrten ausführen!


„Ich bin seit vielen Jahren als LKW-Fahrer tätig (mit dem Vermerk 95 im Führerschein) und möchte nun in den Busverkehr wechseln. Ist für diesen Übergang eine IHK-Prüfung obligatorisch?'

Ja, allein der Besitz des Führerscheins reicht nicht aus. Sie müssen die Grundqualifikation für den Personenverkehr gemäß BKrFQG mit einer IHK-Prüfung ablegen. Für diese Umsteiger gelten jedoch erleichterte Voraussetzungen im Vergleich zu absoluten Neulingen. Für sogenannte „Umsteiger' reduziert sich die Dauer der Grundqualifikation von üblicherweise 140 Stunden auf lediglich 35 Stunden.


„Ich besitze noch den alten Führerschein Klasse 3 (ausgestellt vor dem 01.01.1999), aber keinen LKW-Schein und möchte im Rentenalter noch Bus fahren. Gibt es eine Altersbeschränkung, und falls nicht, was ist zu beachten?'

Es existiert keine Altersbegrenzung, vorausgesetzt, Sie bestehen die erforderlichen medizinischen und augenärztlichen Untersuchungen. Aufgrund Ihres alten Führerscheins der Klasse 3 verfügen Sie automatisch über die Grundqualifikation im Güterverkehr und dürfen LKW bis zu 7,5t steuern. Als „Umsteiger' vom Güter- auf den Personenverkehr absolvieren Sie somit eine Grundqualifikation von 35 Stunden, gefolgt von der IHK-Prüfung.


„Ist es ratsam, parallel auch die Führerscheinklassen DE bzw. D1E zu erwerben?'

Dies hängt davon ab, ob Sie zukünftig im Linien- oder Reisebusverkehr tätig sein möchten. Da im Reisebusverkehr häufig Anhänger für Gepäck oder Fahrräder mitgeführt werden, die oft eine Anhängelast von 2 Tonnen aufweisen, ist für solche Fälle der Besitz der Klassen DE bzw. D1E unerlässlich! Im Linienverkehr werden üblicherweise keine Anhänger mitgeführt (Gelenkzüge zählen nicht als Busse mit Anhänger), hierfür genügt die Klasse D. Sollten Sie bereits die Klasse CE erworben haben, so ist die Klasse DE darin bereits inkludiert. Entsprechendes gilt für die Fahrerlaubnisklasse C1E, welche die Klasse D1E einschließt.

Kleinere Busse (D1) dürfen bereits ab 18 Jahren gelenkt werden!
Größere Omnibusse (D) sind unter bestimmten Bedingungen ab 20 Jahren zugänglich!

„Ich möchte so früh wie möglich in das Busgeschäft einsteigen, ist dies ab 18 Jahren möglich?'

Für die Fahrerlaubnisklasse D1 gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren.
Für die Fahrerlaubnisklasse D beträgt das Mindestalter generell 24 Jahre.

Es gibt jedoch Ausnahmen bezüglich des Mindestalters für beide Klassen:

1. Ausnahme: Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Sie absolvieren eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb von mindestens zwei Jahren Dauer.

Klasse D1: Reduzierung des Mindestalters auf 18 Jahre
Klasse D: Reduzierung des Mindestalters auf 18 Jahre, jedoch ausschließlich für Fahrten im Linienverkehr mit einer Streckenlänge von bis zu 50 Kilometern. In beiden Klassen sind die Fahrten nur innerhalb Deutschlands und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses zulässig. Sofern der Auszubildende bei Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse D bereits das 20. Lebensjahr vollendet hat, bleibt diese während oder nach Abschluss seiner Ausbildung ohne Einschränkungen gültig.


2. Ausnahme: Absolvierung der Grundqualifikationsprüfung für Personenverkehr bei der IHK, ermöglicht den Erwerb der Klasse D ab einem Mindestalter von 21 Jahren mit uneingeschränkter Nutzungsmöglichkeit.

Zusätzlich zur Ausbildung für den Führerschein der Klasse D erfolgt die Absolvierung der Grundqualifikationsprüfung für den Personenverkehr bei der IHK. Dies wird auch als die umfassende BKF-Prüfung bezeichnet (nicht zu verwechseln mit der Beschleunigten Grundqualifikation, siehe Ausnahme 3). Diese Prüfung bei der IHK umfasst sowohl einen sehr detaillierten theoretischen als auch praktischen Teil. Im Gegensatz zur Beschleunigten Grundqualifikation sind für diese Grundqualifikationsprüfung keine spezifischen Ausbildungsstunden vorgeschrieben, jedoch erfordert das breite Themenspektrum eine gründliche Vorbereitung. Unabhängig von dieser Prüfung findet die reguläre Fahrausbildung für die Klasse D in der Fahrschule statt. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsabschnitte besitzen Sie nicht nur den Führerschein der Klasse D, sondern auch die zusätzliche Berufskraftfahrerqualifikation für alle gewerblichen Fahrten mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen.

3. Ausnahme: Beschleunigte Grundqualifikation für die Klasse D

Das hierfür vorgesehene Mindestalter beträgt 21 Jahre für den Linienverkehr und 23 Jahre für den Reiseverkehr.
Sie absolvieren im Rahmen Ihrer Fahrschulausbildung eine Beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender IHK-Prüfung. Die vorgeschriebene Ausbildungsdauer beläuft sich auf 140 Stunden. Eine Ausnahme stellt die Ausbildung für Umsteiger von LKW auf Bus dar, für welche lediglich 35 Stunden erforderlich sind.
Der Einsatz im Linienverkehr ist ab 21 Jahren auf Strecken bis 50 Kilometern möglich. Möchten Sie jedoch im Reiseverkehr tätig werden, ist dies erst ab 23 Jahren gestattet, oder Sie wählen die zuvor genannte zweite Ausnahme (Grundqualifikationsprüfung).