Sanitas Zusatzversicherung Psychotherapie
BAG-Nummer
Krankenversicherer
Angebote der Zusatzversicherung
8
CSS
Bedingungen
Es ist essenziell, dass die behandelnde Psychologin oder der Psychologe eidgenössisch anerkannt ist, über die entsprechende kantonale Praxisbewilligung verfügt und über keine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in irgendeinem Kanton besitzt. Ab dem ersten März 2025 ist eine VVG-ZSR-Nummer zwingend erforderlich. Die CSS unterhält eine spezifische Liste von Therapeuten; die Aufnahme in diese Liste erfolgt auf Antrag des Therapeuten. Für die Produkte UNO+ und DUE+ ist im Voraus eine ärztliche Verordnung notwendig. (Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.css.ch/ppt)
Leistungsumfang
oStandardversicherungen der CSS: Maximal 20 Sitzungen à 40 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
omyFlex BALANCE: Übernahme von 75 Prozent der Rechnungssumme, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Schweizer Franken jährlich
omyFlex PREMIUM: Deckt 75 Prozent der Kosten ab, mit einem jährlichen Maximum von 3.000 Schweizer Franken
oUNO+: 90 Prozent der Rechnungssumme werden erstattet, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr (kombiniert mit Leistungen für Neuropsychologie und Komplementärmedizin)
oDUE+: 90 Prozent der Kosten werden übernommen, maximal 2.000 Schweizer Franken jährlich (in Verbindung mit Leistungen für Neuropsychologie und Komplementärmedizin)
oOptima: 75 Prozent der Rechnungssumme werden erstattet, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.000 Schweizer Franken
32
Aquilana
Voraussetzungen
Die qualifizierende Psychologin oder der Psychologe muss der FSP oder ASP angehören, darf nicht zur OKP zugelassen sein, und die psychotherapeutische Behandlung muss ärztlich angeordnet sein.
Leistungsumfang
oMaximale Anzahl von 30 Sitzungen pro Jahr, mit einem Kostensatz von 60 Schweizer Franken pro Sitzung
62
SUPRA
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenrückerstattung wird durch eine spezifisch vorgesehene Zusatzversicherung gewährt, falls die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Leistungen nicht abdeckt, was beispielsweise der Fall ist, wenn die Therapeuten keine OKP-Zulassung besitzen. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr
odiverse weitere Zusatzpolicen...
134
Einsiedler Krankenkasse
Analog ÖKK
Bedingungen
Es ist notwendig, dass die behandelnde Psychologin oder der Psychologe Mitglied der FSP ist, keine Zulassung zur OKP hat und die Therapie ärztlich verordnet wird.
Leistungsumfang
oAllgemeiner / Privater Zusatz: Die ersten 50 Sitzungen werden mit 60 Schweizer Franken vergütet, gefolgt von weiteren 50 Sitzungen à 50 Schweizer Franken, was eine Gesamtobergrenze von 100 Sitzungen über die gesamte Lebensdauer der Versicherung darstellt
oÖKK Start / Family / Flex: 50 Prozent der Rechnungsbeträge, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.000 Schweizer Franken
194
Sumiswalder Krankenkasse
Bedingungen
Die therapeutische Fachkraft muss die Ausbildungs- und Weiterbildungskriterien der Berufsverbände FSP, ASP und SBAP erfüllen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich, und eine OKP-Zulassung schließt die Kostenübernahme nicht aus. Die Rechnungsstellung muss explizit zulasten der Zusatzversicherung (VVG) erfolgen und darf nicht nach dem PsyTarif (581) ausgestellt sein.
Leistungsumfang
oDie ersten 30 Sitzungen werden mit 50 Schweizer Franken vergütet, anschließend erhalten Sie 30 Sitzungen à 30 Schweizer Franken, was insgesamt 2.400 Schweizer Franken und 60 Sitzungen über die gesamte Vertragsdauer ergibt
246
Krankenkasse Steffisburg
Bedingungen
Es dürfen weder eine OKP-Zulassung noch eine (OKP-)ZSR-Nummer der psychologischen Fachkraft vorliegen, jedoch ist eine entsprechende kantonale Praxisbewilligung notwendig. Eine ärztliche Verordnung ist obligatorisch. Des Weiteren ist eine vorherige Kostenzusage erforderlich - bitte füllen Sie hierfür das bereitgestellte Antragsformular aus.
Leistungsumfang
oVario: Die ersten 50 Sitzungen werden mit 60 Schweizer Franken erstattet, nach erneuter Kostenzusage weitere 50 Sitzungen zu je 50 Schweizer Franken
oVario Plus: 60 Sitzungen werden mit 60 Schweizer Franken vergütet, gefolgt von weiteren 50 Sitzungen à 50 Schweizer Franken nach erneuter Kostenzusage
290
CONCORDIA
Die CONCORDIA erstattet keine Kosten mehr
312
Atupri
Bedingungen
Die Psychologin oder der Psychologe muss eine kantonale Praxiszulassung besitzen oder einem anerkannten Dachverband (FSP, ASP, SBAP) angehören, darf über keine OKP-Zulassung verfügen, und die Therapie muss von einem Arzt verordnet werden.
Leistungsumfang
oMivita: 60 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken (für die Stufe Reala) bzw. 1.500 Schweizer Franken (für die Stufe Extensa) pro Kalenderjahr
oDiversa: 50 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.000 Schweizer Franken
343
Avenir
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme wird durch eine hierfür vorgesehene Zusatzversicherung gewährleistet, falls die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) keine Deckung bietet, was insbesondere der Fall ist, wenn die Psychotherapeuten keine OKP-Zulassung innehaben. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, bis zu einem Maximum von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.000 Schweizer Franken
odiverse weitere Zusatzpolicen...
360
KKLH
Bedingungen
Die zuständige Psychologin oder der Psychologe muss über die kantonale Praxiszulassung verfügen, über keine OKP-Zulassung verfügen, und die Therapie muss im Vorfeld von der Vertrauensärztin genehmigt werden. Nach Abschluss der ersten vierzig Therapiestunden ist die psychologische Fachkraft verpflichtet, der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt erneut über den Therapiefortschritt und die weitere Planung Bericht zu erstatten.
Leistungsumfang
oKrankenpflegezusatzversicherung: Die ersten 40 Sitzungen werden mit 50 Schweizer Franken abgerechnet, danach weitere 40 Sitzungen à 40 Schweizer Franken
376
KPT
Bedingungen
Die behandelnde Psychologin oder der Psychologe muss im Besitz der entsprechenden kantonalen Praxisbewilligung sein, muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich angeordnet werden.
Leistungsumfang
oBis zu 50 Schweizer Franken pro Sitzung, mit einer maximalen Gesamtsumme von 1.600 Schweizer Franken innerhalb eines Fünfjahreszeitraums
455
ÖKK
Bedingungen
Die qualifizierende Psychologin oder der Psychologe muss Mitglied der FSP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oAllgemeiner / Privater Zusatz: Die ersten 50 Sitzungen werden mit 60 Schweizer Franken vergütet, anschließend erhalten Sie 50 weitere Sitzungen zu je 50 Schweizer Franken, was eine lebenslange Obergrenze von 100 Sitzungen bedeutet
oÖKK Start / Family / Flex: 50 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.000 Schweizer Franken
509
Vivao Sympany
Sympany hat die Kostenerstattung für psychologische Psychotherapie aus der Zusatzversicherung eingestellt. Derzeit werden nur noch Therapien für Versicherte erstattet, die zuvor bereits Leistungen aus der Zusatzversicherung erhalten haben. Diese Klienten werden schriftlich informiert, sobald die Leistung aus der Zusatzversicherung letztendlich beendet wird.
774
Easy Sana
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, falls die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht leistungspflichtig ist, zum Beispiel wenn die Psychotherapeuten über keine OKP-Zulassung verfügen. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einem Höchstbetrag von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr
odiverse zusätzliche Versicherungsoptionen...
780
GLKV
Bedingungen
Die zuständige Psychologin oder der Psychologe muss die kantonale Praxiszulassung besitzen, darf über keine OKP-Zulassung verfügen, und die Therapie muss im Voraus von der Vertrauensärztin genehmigt werden.
Leistungsumfang
oZusatz Allgemein / Plus: 50 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 25 Sitzungen à 60 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
oFamily, Flex, Premium: 50 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.000 Schweizer Franken
820
LUMNEZIANA
Analog vita surselva
Bedingungen
Eine gültige kantonale Praxisbewilligung für die behandelnde Psychologin oder den Psychologen ist erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
Leistungsumfang
oMaximal 50 Prozent der Rechnungssumme, bis zu 60 Schweizer Franken pro Therapiesitzung, begrenzt auf 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
829
KLuG
Analog Helsana
Bedingungen
Die psychotherapeutische Fachkraft muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Behandlung muss ärztlich angeordnet werden.
Leistungsumfang
oTOP: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 3.000 Schweizer Franken
oCOMPLETA: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 4.500 Schweizer Franken
881
EGK
Bedingungen
Damit eine Leistungserstattung möglich ist, muss die psychologische Fachkraft einem der Dachverbände FSP, ASP oder SBAP angehören oder eine gültige ZSR-Nummer besitzen. Leistungen aus der Zusatzversicherung sind auch dann möglich, wenn die Psychotherapeuten mit derselben ZSR-Nummer bereits andere Leistungen über die OKP abrechnen. Für die Zusatzversicherung dürfen jedoch keine OKP-Anordnungen vorliegen.
Leistungsumfang
oSUN Basic A: 80 Prozent der Rechnungssumme, bis zu 1.500 Schweizer Franken pro Jahr, für maximal 2 Jahre innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums, sofern ärztlich verordnet
oSUN 1, 2, 3, Flex: 20 Sitzungen à 60 Schweizer Franken, gefolgt von weiteren 20 Sitzungen à 30 Schweizer Franken, maximal 3 Jahre innerhalb von 5 Jahren (ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich)
oSUN 2020: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.080 Schweizer Franken (ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich)
901
Sanavals
Analog vita surselva
Bedingungen
Eine entsprechende kantonale Praxisbewilligung für die psychologische Fachkraft ist erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
Leistungsumfang
oMaximal 50 Prozent der Rechnungssumme, bis zu 60 Schweizer Franken pro Therapiesitzung, begrenzt auf 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
923
SLKK
Bedingungen
Die psychotherapeutische Fachkraft muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung besitzen, muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf über keine OKP-Zulassung verfügen und die Therapie muss ärztlich angeordnet werden.
Leistungsumfang
oSLKK-QualiCare.basis / .comfort: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 2.000 Schweizer Franken, insgesamt für maximal 4 Jahre
941
Sodalis
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung haben, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oSana: 20 Sitzungen à 40 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
oSana Plus: 20 Sitzungen à 60 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
966
vita surselva
Bedingungen
Eine gültige kantonale Praxisbewilligung für die behandelnde Psychologin oder den Psychologen ist zwingend erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist nicht vonnöten.
Leistungsumfang
oMaximal 50 Prozent der Rechnungssumme, bis zu einem Betrag von 60 Schweizer Franken pro Therapiesitzung, begrenzt auf 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
1113
cmveo
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme wird durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung übernommen, sofern die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht leistungspflichtig ist, beispielsweise wenn die Psychotherapeuten keine OKP-Zulassung haben. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einem Höchstbetrag von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.000 Schweizer Franken
odiverse weitere Zusatzversicherungen...
1318
Krankenkasse Wädenswil
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung besitzen, muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf über keine OKP-Zulassung verfügen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oSC Stufe 1 = 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 1.000 Schweizer Franken
oSC Stufe 2 = 80 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.200 Schweizer Franken pro Jahr
oSC Stufe 3 = 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.400 Schweizer Franken
oSC Stufe 4 = 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 2.000 Schweizer Franken
1322
Krankenkasse Birchmeier
Keine Zusatzversicherung vorhanden
1384
SWICA
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft benötigt einen eidgenössischen Weiterbildungstitel und die entsprechende kantonale Praxisbewilligung sowie eine ZSR-Nummer (nur für Zusatzversicherung), jedoch keine OKP-Zulassung. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig. SWICA gibt keine Vorgaben zur Tarifhöhe an; jedoch müssen die Angaben zum Tarif 20S und zur Tarifziffer zwingend auf der Rechnung vermerkt sein (siehe Infopoint).
Leistungsumfang
oCOMPLETA TOP / COMPLETA FORTE: 90 Prozent der Rechnungssumme, maximal 50 Schweizer Franken pro Sitzung für höchstens 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
oOPTIMA: Zusätzlich 25 Schweizer Franken pro Sitzung für maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
1386
Galenos
Analog Visansa
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung besitzen. Eine ärztliche Verordnung wird verlangt.
Leistungsumfang
oAmbulant II / Basic: Es sind keine Leistungen vorgesehen
oAmbulant III: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 5.000 Schweizer Franken
oAmbulant IV: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 5.000 Schweizer Franken pro Jahr
oMaxica I (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 30 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica II (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer Begrenzung von 60 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica III (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 90 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
1401
rhenusana
Keine Auskunft. Möchte nicht aufgeführt werden.
1479
Mutuel Krankenversicherung AG
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme erfolgt über eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht leistungspflichtig ist, beispielsweise wenn die Psychotherapeuten keine OKP-Zulassung besitzen. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einem Höchstbetrag von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr
odiverse weitere Zusatzversicherungen...
1507
AMB
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme wird durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung gewährt, falls die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht leistungspflichtig ist, zum Beispiel wenn die Psychotherapeuten über keine OKP-Zulassung verfügen. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einem Höchstbetrag von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr
odiverse weitere Zusatzversicherungen...
1509
Sanitas
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft muss die entsprechende kantonale Praxisbewilligung besitzen, muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oClassic / Family: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.000 Schweizer Franken
oDiversa: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 3.000 Schweizer Franken
oBasic 2: 80 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 500 Schweizer Franken pro Jahr
oVital Smart: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.000 Schweizer Franken
oVital Premium: 80 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 5.000 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
1535
Philos Krankenversicherung
Analog Groupe Mutuel
Bedingungen
Die Kostenübernahme erfolgt durch eine dafür vorgesehene Zusatzversicherung, falls die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht leistungspflichtig ist, zum Beispiel wenn die Psychotherapeuten keine OKP-Zulassung besitzen. Die Therapeuten müssen Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein.
Leistungsumfang
oOptimum: 90 Prozent der Rechnungssumme, mit einem Höchstbetrag von 500 Schweizer Franken pro Jahr
oPremium: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.000 Schweizer Franken pro Jahr
odiverse weitere Zusatzversicherungen...
1542
Assura
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft muss einem entsprechenden Berufsverband angehören (FSP, ASP, SBAP, VPB), darf keine OKP-Zulassung besitzen, und die Therapie muss zwingend von der Hausärztin oder dem Hausarzt verordnet werden.
Leistungsumfang
oComplementa extra: 100 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 1.500 Schweizer Franken
oComplementa plus: 80 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 1.500 Schweizer Franken pro Jahr
oNatura SR 3: Maximal 20 Sitzungen à 50 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
1555
Visana
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung besitzen. Eine ärztliche Verordnung wird gefordert.
Leistungsumfang
oAmbulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen
oAmbulant III: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 5.000 Schweizer Franken
oAmbulant IV: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 5.000 Schweizer Franken pro Jahr
oMaxica I (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 30 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica II (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer Begrenzung von 60 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica III (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 90 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
1560
Agrisano
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft darf keine OKP-Zulassung besitzen (oder die Leistungspflicht aus der OKP wurde verweigert) und muss gemäß dem Psychologieberuferegister (PsyReg) eidgenössisch anerkannt sein. Die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oAGRI-spezial: Maximal 20 Sitzungen à 50 Schweizer Franken pro Kalenderjahr
1562
Helsana
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft muss Mitglied der FSP, ASP oder SBAP sein, darf keine OKP-Zulassung besitzen und die Therapie muss ärztlich verordnet werden.
Leistungsumfang
oTOP: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Begrenzung von 3.000 Schweizer Franken
oCOMPLETA: 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 4.500 Schweizer Franken
1568
sana24
Analog Visansa
Bedingungen
Die psychologische Fachkraft benötigt die entsprechende kantonale Praxisbewilligung und darf keine OKP-Zulassung besitzen. Eine ärztliche Verordnung wird verlangt.
Leistungsumfang
oAmbulant II / Basic: Keine Leistungen vorgesehen
oAmbulant III: 80 Prozent der Rechnungssumme, mit einer jährlichen Obergrenze von 5.000 Schweizer Franken
oAmbulant IV: 90 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 5.000 Schweizer Franken pro Jahr
oMaxica I (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 30 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica II (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, mit einer Begrenzung von 60 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
oMaxica III (Galenos): 75 Prozent der Rechnungssumme, begrenzt auf 90 Schweizer Franken pro Stunde, maximal 70 Stunden innerhalb von 3 Jahren
1570