Gesundheitspass online anfordern
Gesundheitszeugnis online beantragen - so funktioniert's
Der Gesetzgeber schreibt von Arbeitnehmern, die in der Lebensmittelbranche tätig sind, ein Gesundheitszeugnis vor. Dieses Zeugnis gewährleistet, dass die jeweiligen Personen im Umgang mit Lebensmitteln unterwiesen sind. Ein solches Zeugnis können Sie auch online beantragen.
Erste Unterweisung gemäß dem Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde am 1. Januar 2001 eingeführt, um das Bundesgesetz zum Schutz vor Epidemien abzulösen. Aus diesem Grund existiert der Begriff Gesundheitszeugnis eigentlich nicht mehr, stattdessen wird ein Zertifikat benötigt, welches bestätigt, dass Sie vom Gesundheitsamt mündlich und schriftlich über Ihre Obliegenheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt wurden. Der korrekte Begriff lautet daher Belehrung oder Erstbelehrung.
Falls Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich beginnen möchten, brauchen Sie dafür eine Belehrungsbescheinigung. Diese darf nicht älter als drei Monate sein und muss in regelmäßigen Abständen alle zwei Jahre gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes wiederholt werden. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen Sie, sollten Sie mit Lebensmitteln arbeiten, eine Erklärung unterschreiben, dass Sie nach Ihrem Kenntnisstand keine Erkrankungen haben, die zu einem Arbeitsverbot führen würden.
Die Erstbelehrung dient der Prävention und Kontrolle der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten und ist für die gewerbliche Herstellung, den Umgang und den Handel mit Lebensmitteln unerlässlich. Sie lernen beispielsweise, wie Sie Krankheitssymptome an sich selbst erkennen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen treffen können.
Gesundheitszeugnis online beantragen
Bei vielen Behörden ist es möglich, ein Gesundheitszeugnis online zu beantragen. Es gibt aber auch Online-Kurse, die nicht von einem Gesundheitsamt durchgeführt werden, jedoch dennoch offizielle Zertifikate ausstellen. Falls Sie an einer Erstbelehrung teilnehmen möchten, können Sie sich online für einen Termin anmelden. Dies ist beispielsweise hier möglich: https://www.gesundheitsamt-dadi.de/umwelt-hygiene/lebensmittelbelehrung/. Sie erhalten beispielsweise vor Ihrer Belehrung einen Videoanruf, in dem Sie Ihre Identität bestätigen.
Meist werden auf den offiziellen Webseiten der Bundesländer oder der Landkreise auch Online-Kurse offeriert - googeln Sie einfach. Für die Online-Belehrung wird eine Gebühr fällig, welche meist zwischen 20 und 30 € liegt und vor dem Onlinekurs entrichtet werden muss. Sie müssen sich dann online legitimieren. Dafür setzen viele Bunde mittlerweile ein BundID-Konto voraus. Dieses ist ein zentrales Konto, mit dem Sie sich mühelos online ausweisen können. Für die Einrichtung benötigen Sie beispielsweise Ihren Online-Ausweis oder Ihr ELSTER-Zertifikat. Auch eine Anmeldung über Benutzername und Passwort ist möglich, Sie müssen sich dann jedoch anderweitig ausweisen und Ihre Identität bestätigen.
Haben Sie sich dann beispielsweise bei Ihrem Bund für einen Online-Kurs zur Lebensmittelbelehrung registriert, wird Ihnen anschließend ein Schulungsvideo präsentiert. Achten Sie gut auf, denn am Ende folgt noch ein Test, der Ihr Wissen abfragt. Ihr Gesundheitszeugnis ist dann bundesweit gültig.
(isba)