ARAG Rechtsschutz: Aktuelle Beitragsanpassungen
Sehr geehrte Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner,
Im bevorstehenden BAK-Jahr ist eine Anpassung der Beiträge in ausgewählten Rechtsschutz-Produktgruppen vorgesehen. Als Basis hierfür dienen die versicherungsmathematischen Kalkulationen, die sowohl vom GDV-Treuhänder als auch von der ARAG vorgenommen wurden. Sämtliche Einzelheiten sowie die spezifischen Anpassungsquoten für das BAK-Jahr 2024/2025 können Sie in diesem aktuellen Newsletter einsehen.
Ist Ihnen MINEKO bereits ein Begriff? Die unentgeltliche Überprüfung der Mietnebenkosten, angeboten durch unseren Kooperationspartner MINEKO, bietet sowohl Ihnen als auch Ihrer Kundschaft zusätzliche Sicherheit. Die Gültigkeit dieser Initiative wurde erneut bis zum dreizehnten Dezember des Jahres 2024 ausgedehnt.
Bestehen Ihrerseits noch offene Fragen?
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Unsere telefonische Erreichbarkeit: 0211 963 25 61
Aktuelle Prämienkorrekturen im ARAG Rechtsschutz - Eine umfassende Gesamtübersicht -
• Innerhalb der Policen, die die GDV-BAK-Klausel beinhalten, ist in drei von vier Anpassungsgruppen - sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung - eine Prämienerhöhung im Bereich von fünf Prozent bis siebeneinhalb Prozent zu verzeichnen.
• Für den Privat-Rechtsschutz ohne Verkehrsbaustein, den Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz sowie den Vereins-Rechtsschutz, jeweils mit und ohne Selbstbeteiligung, wird eine Beitragssteigerung von exakt siebeneinhalb Prozent vorgenommen.
• Eine Erhöhung um fünf Prozent ist für die Prämien des Privat-Rechtsschutzes mit Verkehrsbaustein und des Landwirtschafts-Rechtsschutzes vorgesehen, sofern eine Selbstbeteiligung besteht. Die entsprechenden Beiträge ohne Selbstbeteiligung bleiben hingegen unverändert.
• Im gewerblichen Segment werden die Prämien mit Selbstbeteiligung um fünf Prozent aufgestockt. Bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung erfolgt keinerlei Erhöhung, wohingegen die Tarife aus den Jahren 2005 und 2008 sogar Absenkungen von minus vier Komma drei Prozent beziehungsweise minus fünf Komma neun Prozent aufweisen.
Policen OHNE Prämienanpassung
Für alle nicht explizit erwähnten Tarifjahre ist keinerlei Beitragsänderung zu erwarten.
Dies trifft gleichermaßen auf die Tarife der Versionen 2022.3 und 2024.1 zu, ebenso wie für den Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe (GRS 2024).
Mit Beginn des Januars 2025 werden für den Bereich des Rechtsschutzes überarbeitete Tarifmodelle in Kraft treten.
Korrekturquoten gültig ab Oktober 2024
Prämienanpassungsraten für den Zeitraum ab Januar 2025
Vorteils-Aktion: MINEKO - Gültigkeit ausgedehnt bis zum 31. Dezember 2024 -
Das Empfinden von Kälte in den eigenen vier Wänden, selbst bei exorbitant gestiegenen Abschlagszahlungen oder Betriebskostenabrechnungen, ist ein bekanntes Problem. Diese Umstände verursachen bei zahlreichen Mietern beträchtliche Besorgnis.
Vor diesem Hintergrund haben wir nun eine vorteilhafte Option für unsere Rechtsschutz-Neu- und Bestandskunden geschaffen: Einen kostenlosen Voucher für unseren Kooperationspartner MINEKO, welcher die Nebenkostenabrechnung unentgeltlich und innerhalb von zwei Werktagen (sprich: achtundvierzig Stunden) überprüft.
Der erteilte Coupon kann sowohl bei Abschluss von Neuverträgen als auch bei einer Ausweitung eines bereits existierenden Vertrages um den Baustein "Wohnen" eingesetzt werden. Zudem lässt sich dieser Voucher ebenso zur Verifizierung einer bereits zugestellten Nebenkostenabrechnung nutzen.