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Unbedenklichkeitsbescheinigung im Kfz-Bereich: Wann ist sie erforderlich?

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kraftfahrzeuge: Wann ist ein Antrag notwendig?

Verfasst von Mathias Voigt

Zuletzt aktualisiert am: 13. Februar 2025

Voraussichtliche Lesezeit: 3 Minuten

Häufig gestellte Fragen: Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kraftfahrzeuge

In welchen Situationen ist die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Kraftfahrzeug verpflichtend?

Vor dem Monat März des Jahres 2007 war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung stets dann unerlässlich, wenn der Fahrzeugschein verloren ging. Diese Bescheinigung wurde seinerzeit vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgestellt. Seitdem die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten ist, entfällt diese Notwendigkeit. Heutzutage wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausschließlich dann benötigt, wenn die Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug verlegt wurde oder wenn Sie ein gebrauchtes Automobil ohne die dazugehörigen Papiere aus einem Nicht-EU-Land einführen möchten.

Wo kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezogen werden?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch die Zulassungsstelle des betreffenden Bezirks, in dem das Fahrzeug gegenwärtig registriert ist, erteilt. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein Importgut aus einem Land außerhalb der Europäischen Union, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung des Kraftfahrzeugs in Deutschland vom Zoll ausgestellt.

Welche Kosten fallen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an?

Die Gebühren für die Erstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsbehörde belaufen sich üblicherweise auf einen Betrag zwischen sieben und fünfzehn Euro.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Automobile: Was verbirgt sich dahinter?

Um im Inland auf öffentlichen Verkehrswegen mit einem Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, ist es in den meisten Fällen erforderlich, gewisse Dokumente mit sich zu führen, wie beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Solche Unterlagen bezeugen, dass Ihr Fahrzeug korrekt zugelassen ist und tatsächlich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Sollten diese Papiere einmal abhandenkommen, kann die Beschaffung neuer Dokumente mitunter sehr aufwendig sein.

In solchen Situationen erweist sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kraftfahrzeug oft als sehr nützlich. Diese bescheinigt zum einen, dass das Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen für eine Zulassung oder Wiederzulassung erfüllt, und zum anderen, dass es nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist und Sie rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs sind. Folglich bestehen keinerlei Einwände gegen die Ausstellung einer Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis durch den Hersteller oder eine technische Prüfstelle.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung: Was galt früher? Was gilt heute?

Vor dem Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im März 2007 war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend vorgeschrieben, falls der Fahrzeugschein verloren gegangen war. Damals mussten sich betroffene Personen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden, um einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister anzufordern. Dieser Auszug diente als Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kraftfahrzeug, mittels derer dann die Neuausstellung des Fahrzeugscheins beantragt werden konnte.

Heutzutage gestaltet sich der Prozess etwas anders. Zum einen wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, zum anderen ist bei Verlust dieser Bescheinigung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug mehr beim KBA einzuholen. Dies liegt daran, dass die Zulassungsstellen inzwischen in der Lage sind, Daten online beim KBA zu überprüfen. Diese Neuerung stellte für die Bürger eine deutliche Erleichterung dar.

Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kraftfahrzeuge seitdem vollständig obsolet geworden ist. Fahrzeuge, die keiner Zulassung bedürfen, wie beispielsweise Mofas, Roller oder E-Scooter, benötigen oft ebenfalls eine Betriebserlaubnis, welche bei Verlust üblicherweise nur vom Hersteller erneut ausgestellt werden kann. Für solche Fälle ist es notwendig, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen. Diese wird jedoch nicht mehr beim KBA beantragt, sondern bei der zuständigen Zulassungsstelle. Hierfür reicht es üblicherweise aus, ein gültiges Ausweisdokument, einen Nachweis über das Eigentum am betreffenden Fahrzeug (beispielsweise den Kaufvertrag) sowie eine schriftliche Erklärung über den Verlust der ursprünglichen Betriebserlaubnis mitzubringen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung bei importierten Kraftfahrzeugen:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Kraftfahrzeug wird ebenfalls benötigt, wenn Sie dieses aus einem Land außerhalb des EU-Raums nach Deutschland einführen und im Inland zulassen möchten. Die Bescheinigung wird Ihnen nach Begleichung der Zollgebühr und der Einfuhrumsatzsteuer ausgehändigt.

Informationen zum Verfasser

Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit dem Jahr 2013. Vorher absolvierte er ein Studium an der juristischen Fakultät in Rostock und durchlief sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Konsumenten unter anderem über deren Rechte im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.

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