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Kfz Kaufvertrag Bastlerfahrzeug

Das Bastlerfahrzeug - Die Tücken und Risiken

Kfz-Recht

In der Beratungspraxis sind wir in letzter Zeit vermehrt mit Kaufverträgen konfrontiert worden, in denen die Bezeichnung „Bastlerfahrzeug' vorkam. Die juristischen Konsequenzen sind nicht so eindeutig, wie sie scheinen. Es kommen diverse Rechtsfolgen in Betracht, welche stets eine Bewertung der gesamten Umstände erfordern.

Etikettenschwindel?

Ein "Bastlerfahrzeug" wird im Allgemeinen als ein Fahrzeug bezeichnet, das nicht fahrbereit ist und erhebliche Defekte aufweist. Solche Fahrzeuge werden oft an Personen verkauft, die bereit und in der Lage sind, umfangreiche Reparaturen selbst vorzunehmen, oftmals aus Interesse oder als Hobby. Es kommt gelegentlich aber auch vor, dass Verkäufer diese Bezeichnung missbrauchen, um ihre eigene Haftung möglichst stark zu begrenzen. Die Aufgabe der Gerichte besteht darin, im Streitfall zu klären, ob die Parteien mit der Aufnahme „Bastlerfahrzeug' im Kaufvertrag eine wirksame Vereinbarung getroffen haben. Dies ist nicht immer der Fall. Wenn die Bezeichnung und der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs nicht übereinstimmen, könnte es sich um einen Etikettenschwindel handeln.

Aus rechtlicher Sicht impliziert der Kauf eines als "Bastlerfahrzeug" deklarierten Autos in der Regel, dass der Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen will. Diese Rechtsfolge - die bei einem Verkauf von einem Unternehmer an einen Verbraucher ohnehin nicht möglich ist - knüpft die Rechtsprechung im Regelfall jedoch nicht an die Bezeichnung. Vielmehr legt sie die Bezeichnung dahingehend aus, ob die Parteien eine bestimmte (negative) Beschaffenheit - insbesondere die fehlende Funktionalität - vereinbart haben, oder ob es sich um einen Etikettenschwindel handelt, also den plumpen Versuch auf Verkäuferseite, die eigene Haftung maximal zu reduzieren.

Argumente für Etikettenschwindel

  1. Verharmlosung von Mängeln: Verkäufer könnten die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" nutzen, um gravierende Mängel herunterzuspielen. Ein Laie könnte den realen Zustand des Fahrzeugs unterschätzen, wenn er die Bezeichnung als weniger gravierend interpretiert, als sie tatsächlich ist.
  2. Unzureichende Offenlegung: Wenn Verkäufer die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" verwenden, ohne die spezifischen Mängel präzise zu benennen, könnte dies als Versuch gewertet werden, Mängel zu verschleiern. Dies könnte Käufer in die Irre führen und den Verkauf eines Fahrzeugs ermöglichen, das andernfalls schwer verkäuflich wäre.
  3. Unklare Begriffsdefinition: Der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist nicht gesetzlich eindeutig definiert, was Spielraum für Interpretationen und somit auch für Missbrauch bietet. Ohne eine klare Definition könnten Käufer unterschiedliche Erwartungen hegen, was zu Enttäuschungen und rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
  4. Missverhältnis zum Kaufpreis: Überraschend oft werden „Bastlerfahrzeuge' zu hohen vier- oder sogar fünfstelligen Kaufpreisen angeboten. In solchen Fällen drängt sich der Verdacht des Etikettenschwindels besonders auf.

Argumente gegen Etikettenschwindel:

  1. Transparenz durch Deklaration: Wird ein Fahrzeug ausdrücklich als "Bastlerfahrzeug" angeboten, signalisiert dies eindeutig, dass das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist und erhebliche Mängel aufweist. Käufer sollten daher besonders umsichtig sein und das Fahrzeug vor dem Kauf eingehend untersuchen.
  2. Bewusste Entscheidung der Käufer: Personen, die "Bastlerfahrzeuge" erwerben, tun dies meist mit dem Wissen und der Absicht, umfassende Reparaturen selbst durchzuführen. Sie sind oft technisch versiert und wissen, worauf sie sich einlassen.
  3. Vertragsfreiheit: In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass Käufer und Verkäufer die Bedingungen des Verkaufs frei verhandeln können. Solange der Verkäufer keine Mängel aktiv verschweigt und den Zustand des Fahrzeugs ehrlich angibt, kann die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" als klare Beschreibung ohne betrügerische Absicht verwendet werden.

Fazit

Ob die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" als Etikettenschwindel bewertet wird, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wichtig ist, dass Käufer bei Fahrzeugen mit dieser Kennzeichnung besonders aufmerksam sind, den Zustand des Fahrzeugs gründlich prüfen und im Zweifelsfall Fachleute konsultieren. Verkäufer sollten ihrerseits transparent über den Zustand des Fahrzeugs informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

Erwerber eines „Bastlerfahrzeuges' stehen also nicht per se schutzlos da, sondern sollten überprüfen lassen, ob sie gegebenenfalls dennoch Gewährleistungsansprüche geltend machen können. Noch besser wäre es indes, gar nicht erst einen Kaufvertrag mit der Bezeichnung „Bastlerfahrzeug' zu unterzeichnen, wenn man eigentlich ein voll funktionsfähiges Fahrzeug erwerben möchte.

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