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Die Abschlussprüfung zum Kraftfahrzeugmechatroniker

Wissenswertes bezüglich der Gesellenprüfung für Kfz-Mechatroniker im Freistaat Bayern

Stand vom: 24.02.2010 

Die Organisation der schriftlichen Gesellenprüfung für das Berufsbild des Kfz-Mechatronikers innerhalb des bayerischen Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks wird vom Landesinnungsverband auf bayernweiter Ebene gesteuert.

Pro Jahr werden zwei Prüfungstermine angesetzt, und zwar jeweils in der Jahresmitte sowie gegen Jahresende. Dies bedeutet konkret, dass die Gesellenprüfung Teil II im Sommer üblicherweise am vorletzten Freitag im Juni abgelegt wird, während die Gesellenprüfung Teil I am letzten Freitag des Junis stattfindet.

Für die Winterprüfung ist vorgesehen, dass die Gesellenprüfung Teil II entweder am letzten Freitag im November oder am ersten Freitag im Dezember abgehalten wird. Im Gegensatz dazu wird die Gesellenprüfung Teil I am zweiten Freitag im Dezember durchgeführt.

Die relevanten Themenschwerpunkte werden circa vier Wochen vor dem Prüfungstermin mitgeteilt!

Die Gesellenprüfung des Winters 2025 wird bayernweit an den folgenden Tagen abgehalten:

Gesellenprüfung Teil II   Freitag,  28.11.2025 
Gesellenprüfung Teil I    Freitag,  05.12.2025

Die landesweite Gesellenprüfung des Sommers 2026 ist für folgende Daten anberaumt:

Gesellenprüfung Teil II   Freitag,  26.06.2026
Gesellenprüfung Teil I    Freitag,  03.07.2026

Die Gesellenprüfung für den Winter 2026 findet ebenfalls bayernweit zu diesen Terminen statt:

Gesellenprüfung Teil II   Freitag,  27.11.2026
Gesellenprüfung Teil I    Freitag,  04.12.2026

 

 

 

Informationen zum genauen Prüfungsort erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Kraftfahrzeuginnung:

Kfz-Innung Schwaben
Tel.: 0821 / 74 94 60

Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Unterfranken
Tel.: 0931 / 27991-0

Innung des Kfz-Handwerks Oberfranken
Tel.: 09281 / 7340-0

Kfz-Innung Mittelfranken
Tel.: 0911 / 657090

Innung des Kfz-Gewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/Ndb.
Tel.: 0941 / 79973-0

Kfz-Innung Niederbayern
Tel.: 08731 / 3737-0

Innung des Kraftfahrzeughandwerks München-Oberbayern
Tel.: 089 / 14362-0

Der Prüfungsinhalt der schriftlichen Gesellenprüfungen basiert auf den Lernfeldern, welche in den entsprechenden Themenkatalogen detailliert verzeichnet sind:

Ein essenzieller Hinweis:

Ausschließlich für die schriftlichen Prüfungsteile ist die Verwendung von Kfz-Tabellenbüchern gestattet, vorausgesetzt, diese weisen keine persönlichen Vermerke auf.

Nachschlagewerke wie Lexika oder Wörterbücher sind hingegen nicht gestattet.

Bitte berücksichtigen Sie stets Ihre individuelle Einladung zur Prüfung!

 

 

Der Ablauf der Prüfung zur Sicherstellung einer standardisierten Durchführung des schriftlichen Teils:

Uhrzeitlicher Rahmen
08:00-09:00Erste Prüfungsaufgabe
Zwanzigminütige Unterbrechung
09:20-10:20Zweite Prüfungsaufgabe

Detaillierter Prüfungsablauf für eine durchgängig einheitliche Abwicklung des schriftlichen Examens:

Zeitliche GliederungPersonenkraftwagentechnikNutzfahrzeugtechnikMotorradtechnikSystem- und HochvolttechnikKarosserietechnik
08:00-10:00Diagnosetechnik IDiagnosetechnik IDiagnosetechnik IDiagnosetechnik IDiagnosetechnik I
Instandhaltungstechnik IInstandhaltungstechnik IInstandhaltungstechnik IInstandhaltungstechnik IInstandhaltungstechnik I
Kurze Erholungspause (20 Minuten)
10:20-12:20Diagnosetechnik IIDiagnosetechnik IIDiagnosetechnik IIDiagnosetechnik IIDiagnosetechnik II
Instandhaltungstechnik IIInstandhaltungstechnik IIInstandhaltungstechnik IIInstandhaltungstechnik IIInstandhaltungstechnik II
Zweite zwanzigminütige Unterbrechung
12:40-13:40WiSoWiSoWiSoWiSoWiSo

Mit dem Beginn des Ausbildungsjahres 2013/14 fand eine umfassende Neuregelung der Berufsbilder für Kfz-Mechatroniker statt. Die aktuell gültigen Lehrplanrichtlinien, die für die bayerischen Berufsschulen relevant sind, können an dieser Stelle eingesehen werden.

Stand der letzten Aktualisierung: 21.09.2020 Referenzcode: 0031377