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Einstufung von Pflegebedürftigkeit: Das Punktesystem der AOK

Pflegestufen

Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Was genau versteht man unter einem Pflegegrad?

Sofern Sie im täglichen Leben zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind, ist die Zuerkennung eines Pflegegrades eine unumgängliche Voraussetzung, um Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Der ermittelte Pflegegrad spiegelt wider, in welchem Ausmaß Ihre Eigenständigkeit und Ihre Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind.

Unter welchen Umständen erfolgt die Zuweisung eines Pflegegrades?

Die Festlegung des Pflegegrades basiert maßgeblich darauf, in welchem Umfang Ihre Autonomie und Ihre persönlichen Fertigkeiten eingeschränkt sind. Diese Einschränkung wird durch den Medizinischen Dienst unter Anwendung von sechs essenziellen Modulen, welche für die tägliche Lebensführung von zentraler Bedeutung sind, beurteilt:

  1. Beweglichkeit
  2. Erkenntnis- und Kommunikationsfähigkeiten
  3. Verhaltensmuster und psychische Herausforderungen
  4. Eigenständige Körperpflege
  5. Bewältigung von und eigenständiger Umgang mit krankheits- oder behandlungsbedingten Erfordernissen
  6. Gestaltung des täglichen Lebens und soziale Interaktion

Für jedes einzelne Modul wird das Ausmaß der Beeinträchtigung Ihrer Autonomie oder Ihrer Kompetenzen bewertet. Abhängig vom Schweregrad der festgestellten Beeinträchtigungen werden für jedes erhobene Kriterium individuelle Punktzahlen zugewiesen. Diese Punktzahlen werden anschließend aufsummiert, wobei die verschiedenen Module eine unterschiedliche Gewichtung erfahren. Aus der resultierenden Gesamtsumme der Punkte ergibt sich schlussendlich der entsprechende Pflegegrad.

Grundsätzlich gilt: Je stärker Ihre Unabhängigkeit und Ihre persönlichen Kapazitäten limitiert sind und je mehr Beistand Sie folglich zur Bewältigung Ihres alltäglichen Lebens bedürfen, desto höher fällt Ihre Pflegegrad-Einstufung aus.

Welche verschiedenen Pflegegrade gibt es?

Insgesamt stehen fünf unterschiedliche Pflegegrade zur Verfügung:

Pflegegrad 1

  • geringe Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • zwischen 12,5 und weniger als 27 Punkten
     

Pflegegrad 2

  • erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • zwischen 27 und weniger als 47,5 Punkten
     

Pflegegrad 3

  • schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkten
     

Pflegegrad 4

  • schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • zwischen 70 und weniger als 90 Punkten
     

Pflegegrad 5

  • schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die professionelle Pflege
  • zwischen 90 und 100 Punkten

Besonderheiten für Säuglinge bis zum 18. Lebensmonat sind zu beachten:

  • Pflegegrad 2: ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 3: ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 4: ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
  • Pflegegrad 5: ab 70 bis 100 Gesamtpunkte

Wie initiiert man den Antrag auf Leistungen?

Um in den Genuss eines Pflegegrades zu kommen, ist es zwingend erforderlich, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der zuständigen Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt zu stellen. Die Antragstellung kann bequem und unkompliziert innerhalb der Meine Gesundheitswelt erfolgen. Im Anschluss daran werden die erforderlichen Dokumente direkt an die Pflegekasse übermittelt. Ein Ausdrucken und eigenhändiges Unterzeichnen ist somit nicht mehr notwendig. 

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, leiten wir die Beauftragung des Medizinischen Dienstes in die Wege. Dieser wird Ihre individuellen Bedürfnisse nach Unterstützung überprüfen. Auf Grundlage dieser Einschätzung erfolgt dann die finale Festlegung Ihres Pflegegrades.

Regelmäßig gestellte Fragen und Antworten zu den angebotenen Leistungen

    Wissenswerte Informationen

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    • Notrufsystem für Zuhause

      Mittels eines Hausnotrufsystems besteht für Sie die Möglichkeit, im Falle eines dringenden Notfalls auf Knopfdruck eigenständig Hilfe anzufordern. Sämtliche Kosten hierfür werden von uns übernommen.

    • Technische Hilfsmittel in der Pflege

      Moderne technische Hilfsmittel in der Pflege unterstützen pflegebedürftige Personen maßgeblich dabei, ihre Unabhängigkeit im häuslichen Umfeld aufrechtzuerhalten. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von uns getragen.

    • Kombinierte Pflegeleistungen

      Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu verknüpfen. Diese Option ist gültig ab Pflegegrad 2.

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