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Kosten des Gütetermins beim Arbeitsgericht

Klagen beim Arbeitsgericht

Kann man eine Klage beim Arbeitsgericht selbst einreichen, ohne Anwalt? Ist das ratsam?

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Eine Klage beim Arbeitsgericht ist relativ einfach einzureichen. Meist werden Klagen von Arbeitnehmern beim Arbeitsgericht eingereicht.

Kein Anwaltszwang beim Arbeitsgericht

Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Jeder Arbeitnehmer kann sich selbst vertreten. Dennoch wird dringend empfohlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, angesichts der Komplexität des Rechts.

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Der Gütetermin ist ein zentraler Termin für Arbeitgeber!

Nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage erhält der Arbeitgeber eine Einladung zum Gütetermin beim Arbeitsgericht. Im Rahmen dieses Termins versucht das Gericht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Der Gütetermin findet in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigungsschutzklage beim Gericht statt. Dieser schnelle Termin erfordert eine gute Vorbereitung seitens des Arbeitgebers. Dieser Termin ist, unserer Meinung nach, entscheidend für den Arbeitgeber und leider oft unterschätzt. Viele Arbeitsrechtsanwälte bereiten diesen Termin nicht ausreichend vor.

Warum das so ist und wie es richtig geht, erfahren Sie in unserem Video auf unserem YouTube-Kanal:

Kosten im Arbeitsgerichtsverfahren

Im Arbeitsgerichtsprozess trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Vertritt sich ein Arbeitnehmer selbst, muss er die Kosten des Anwalts des Arbeitgebers nicht tragen, selbst wenn er den Prozess verliert. Dies gilt für alle Klagen beim Arbeitsgericht, unabhängig vom Klagegrund (z.B. Kündigungsschutz, PKW-Nutzung, Schadensersatzansprüche, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung).

Verzugslohnrisiko für Arbeitgeber

Nach der Kündigung und Ablauf der Frist ist der Arbeitnehmer arbeitsfrei. Reicht der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage ein und gewinnt, besteht das Risiko, für die Prozessdauer Lohnansprüche des Arbeitnehmers zu zahlen, obwohl er keine Leistung erbringt. Arbeitgeber sollten dieses Risiko kennen und wissen, wie man damit umgeht. Unser Video erklärt den Verzugslohnanspruch und wie man als Arbeitgeber damit umgehen sollte.

Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts

Jedes Arbeitsgericht verfügt über eine Rechtsantragsstelle. Dort können Arbeitnehmer Klagen erstellen lassen. Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen unterstützt die Rechtsantragsstelle bei der korrekten Formulierung der Klage. Die Rechtsantragsstelle ist jedoch keine Beratungsstelle, sondern nur für die formale Erstellung von Schriftsätzen zuständig. Wer eine Kündigung erhält und die dreimonatige Frist für Kündigungsschutzklagen droht, kann mit der Kündigung zum Arbeitsgericht gehen und dort eine Klage erstellen lassen. Diese Kosten sind dabei nicht anfallen.

Beweisfragen im Arbeitsgerichtsprozess

Die Beweislage im Arbeitsgerichtsprozess ist ein essenzieller Aspekt. Wer muss was beweisen? Muss der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag und die Kündigung beweisen? Muss der Arbeitnehmer die Nichtigkeit der Kündigung belegen? Ist die Zustellung der Kündigung korrekt erfolgt? Diese und weitere Beweisfragen werden auf unserer Webseite detailliert erläutert.

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