Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse in der deutschen Hauptstadt
Welche Angelegenheiten können bei der Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse geklärt werden?
In der Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse können sämtliche Angelegenheiten bezüglich der Ausstellung, Erweiterung, Erneuerung, des Austauschs, der Neuausstellung einer Fahrerlaubnis sowie die Beschaffung eines Ersatzführerscheins bearbeitet werden.
Welche Dienstleistungen beanspruchen die Nutzer der Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse am häufigsten?
Aufgrund des verpflichtenden Umtauschens alter Führerscheindokumente wird gegenwärtig diese Serviceleistung (obligatorischer Umtausch von Führerscheinen) neben dem erstmaligen Antrag auf Fahrerlaubnis am häufigsten in Anspruch genommen. Nachfolgend reihen sich an:
- Erwerb des Führerscheins ab dem 17. Lebensjahr
- Ausweitung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Erneuter Antrag auf Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
- Internationale Fahrerlaubnis
Wie stelle ich fest, ob die Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse für mich zuständig ist?
Grundsätzlich ist die Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Sollten Sie nicht aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammen, obliegt die Zuständigkeit bei jeder Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse in Deutschland, die auch als Fahrerlaubnisbehörde bekannt ist. Wenn Sie bereits über einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland verfügten, kontaktieren Sie bitte die dort zuständige Stelle.
Welche Dokumente sind bei der Berliner Zulassungsstelle für Fahrerlaubnisse vorzulegen?
Dies ist abhängig von der jeweiligen Dienstleistung, die Sie beantragen.
Grundsätzlich ist in jedem Fall eine Identifizierung mittels Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Ebenso muss sich bei einer Bevollmächtigung der Vertreter durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und eine schriftliche Vollmacht muss vorgelegt werden.
Bei jeder Neuausstellung ist beispielsweise ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich.
Die spezifisch für den Führerschein benötigten Unterlagen variieren außerdem je nach den jeweiligen Klassen:
Für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Bescheinigung über einen Sehtest, ausgestellt von einem Augenarzt oder Augenoptiker
- Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Schulung
Für die C-Klassen:
- Bescheinigung über einen Sehtest, ausgestellt von einem Augenarzt oder einem betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Dienst
- Ärztliche Bestätigung zur gesundheitlichen Tauglichkeit
- Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Schulung
Für die D-Klassen:
- Bescheinigung über einen Sehtest, ausgestellt von einem Augenarzt oder einem betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Dienst
- Ärztliche Bestätigung zur gesundheitlichen Tauglichkeit, vorgelegt entweder von einer amtlich anerkannten Prüfstelle für Fahreignung oder von einem betriebs- bzw. arbeitsmedizinischen Dienst
- Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Schulung
Die detaillierten Anforderungen an die Dokumente können den einzelnen Dienstleistungskbeschreibungen entnommen werden.
Es ist ratsam, sich im Voraus über die notwendigen Formulare zu informieren, damit diese bequem von zu Hause aus ausgefüllt werden können, was vor Ort Zeit spart.