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Tvöd Kündigungsfrist Rechner

Was ist der TVöD?

Der TVöD ist ein Tarifabkommen für den öffentlichen Sektor. Dieser Vertrag regelt nach BGB eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Belangen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Neben der Entlohnung für die Arbeit wird auch die Kündigungsfrist im TVöD festgelegt. Darüber hinaus sind über den TVöD beispielsweise Arbeitszeiten, die Anzahl der Urlaubstage, Sonderzahlungen sowie der Fall der Unkündbarkeit definiert.

Betroffen von den Bestimmungen des TVöD sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst, also beispielsweise Angestellte der öffentlichen Verwaltung auf Bundes- und Kommunalebene. Unter dem TVöD werden gleich verschiedene Tarifverträge für diese Personengruppen (etwa Beamte) zusammengefasst.

Der TVöD gilt nicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Landesebene. Stattdessen gilt auf Landesebene der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dieser weicht jedoch nur in Nuancen von den Regelungen des TVöD ab.

Im Wesentlichen gibt es zur Kündigungsfrist im TVöD andere Bestimmungen als beispielsweise solche, die sich mit der gesetzlichen oder einer einzelvertraglich festgelegten Kündigungsfrist befassen.

Gesetzliche Grundlage für die Kündigungsfrist im TVöD

Falls eine Frist nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist, haben Beschäftigte im Bereich &8222;öffentlicher Dienst&8220; keine gesetzliche Kündigungsfrist. Denn im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen werden die Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, sondern im genannten Tarifvertrag. Die tarifliche Kündigungsfrist differiert demnach von den Vorgaben des BGB.

Unter § 30 und 34 im Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) sind die Fristen definiert, die für Beschäftigte des Bundes gültig sind. Da sich die Regelungen der Länder üblicherweise in diesem Punkt nicht unterscheiden, sind die Vorgaben im TV-L identisch.

Wichtig ist, dass bei der Kündigung im Bereich &8222;öffentlicher Dienst&8220; die Fristen sowohl von der Vertragsart als auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Um im TVöD die Kündigungsfrist zu ermitteln, spielt es also eine Rolle, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist.

Kündigungsfrist im TVöD berechnen: Was ist relevant?

Die Kündigungsfrist im TVöD richtet sich, wie schon erwähnt, nach der Beschäftigungszeit der Arbeitnehmer, die diese im Dienst verbracht haben. Die Fristen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

In den ersten sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist im TVöD 2 Wochen zum Monatsende, somit entspricht diese Regelung im Grunde der der Probezeit. Nach § 30 TVöD gilt zudem bei befristeten Arbeitsverträgen, die länger als sechs Monate aber kürzer als ein Jahr andauern, eine Frist von 4 Wochen. Sie läuft zum Monatsende aus.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Kündigungsfristen im TVöD für befristete Arbeitsverhältnisse:

Dauer des Arbeits­verhältnissesKündigungs­frist
bis 6 Monate2 Wochen (Monatsende)
über 6 Monate bis 12 Monate4 Wochen (Monatsende)
mehr als 12 Monate6 Wochen (Monatsende)
mehr als 2 Jahre3 Monate (Quartalsende)
mehr als 3 Jahre4 Monate (Quartalsende)

Für unbefristete Arbeitsverträge sieht die Kündigungsfrist im TVöD etwas anders aus. Die Fristen sind in § 34 TVöD festgelegt und sind, wie bereits erwähnt, ebenso von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. Die Staffelung der Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst orientiert sich dann auch an den langjährigen Dienstzeiten. So gilt hier bereits, dass bei mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit, die Kündigung nicht mehr zum Monatsende, sondern zum Quartalsende wirksam wird.

Sind Arbeitnehmer wenigstens fünf Jahre im Arbeitsverhältnis, beträgt die Kündigungsfrist im TVöD 3 Monate zum Quartalsende. Bei 10 Jahren sind es dann bereits 5 Monate und ab 12 Jahren liegt die Frist bei 6 Monaten.

Achtung: Haben Beschäftigte einen unbefristeten Vertrag und sind zwischen 6 Monaten und einem Jahr dabei, ist die Kündigungsfrist gemäß TVöD bei einem Monat und nicht bei 4 Wochen. Letzteres sind in der Regel 28 Tage.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Kündigungsfristen bei unbefristeten Arbeitsverträgen:

Dauer des Arbeits­verhältnissesKündigungs­frist
bis 6 Monate2 Wochen (Monatsende)
über 6 Monate bis 12 Monate1 Monat (Monatsende)
mehr als 12 Monate6 Wochen (Quartalsende)
ab 5 Jahren3 Monate (Quartalsende)
ab 8 Jahren4 Monate (Quartalsende)
ab 10 Jahren5 Monate (Quartalsende)
ab 12 Jahren6 Monate (Quartalsende)

Kündigungsfrist für angestellte Arbeitnehmer im TVÖD

Auch für Angestellte gelten gemäß Arbeitsrecht die Fristen zur Kündigung gemäß TVöD wie oben beschrieben. Die Monate, die ihnen zwischen Kündigung und Ausscheiden aus dem Dienst verbleiben, sind abhängig von der Anzahl der Monate/Jahre, die sie dort beschäftigt waren. Frei von einer solchen Frist ist er gemäß TVöD jedoch dann, wenn er außerordentlich und fristlos kündigen möchte. Dies ist auch gemäß TVöD beispielsweise dann möglich, wenn es zu Mobbing am Arbeitsplatz oder ähnlichen Vorfällen kam.

Die Unkündbarkeit im TVöD

Einige Arbeitnehmer, deren Rechte und Pflichten im TVöD geregelt sind, genießen den Vorteil der Unkündbarkeit. Das bedeutet, ihnen darf der Arbeitgeber keine Kündigung zukommen lassen. Das bedeutet auch gleichzeitig, dass hier eine Kündigungsfrist im TVöD nicht zum Tragen kommt.

Zu dieser Personengruppe gehören Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die mindestens 40 Jahre alt sind, seit mehr als 15 Jahren im öffentlichen Dienst angestellt sind (Absatz 3) und deren TVöD unter das Tarifgebiet West fällt.

Gemäß dieses TVöD können diese Personengruppen die Kündigung nur dann erhalten, wenn ein gewichtiger Grund für die Kündigung des Arbeitnehmers vorliegt. Binnen wie vielen Monaten oder Wochen diese Kündigung dann eingereicht werden kann, bzw. gültig wird, hängt von der jeweiligen Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst sowie gegebenenfalls von speziellen Regelungen im TVöD zur fristlosen Kündigung ab.

Besondere Bestimmungen zur Kündigungsfrist im TVöD

Im TVöD müssen einige Regelungen und Formulierungen zur Kündigungsfrist beachtet werden. So ist im TVöD etwa von der Beschäftigungszeit die Rede, dabei handelt es sich um die gesamte Arbeitszeit, die in einem Dienst geleistet wurde, auch dann, wenn diese Zeit unterbrochen wurde.

Wird ein Sonderurlaub beantragt, so wird die Zeit desselben gemäß TÖVD nicht in die gesamte Beschäftigungszeit im Dienst mit einbezogen, wodurch sich die Kündigungsfrist unter Umständen verkürzen kann. Die Kündigungsfrist verkürzt sich durch Sonderurlaub im TVöD jedoch dann nicht, wenn er aus betrieblichen Gründen oder für den Dienst eingereicht und schriftlich beantragt wurde.

Sofern die Angestellten im öffentlichen Dienst zwischen Arbeitgebern, die beide dem Geltungsbereich des TVöD unterliegen, wechseln, werden die Zeiten bei allen Arbeitgebern, die dem TVöD unterliegen, als gesamte Beschäftigungszeit angerechnet. Somit hängt die Kündigungsfrist von der gesamten Beschäftigungsdauer ab und wird nicht mit dem Beginn des Dienstes bei einem neuen Arbeitgeber neu berechnet.

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Über den Autor

Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht (Zulassung seit 2013) sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. In seinen Ratgebern für anwalt.org/kuendigung beantwortet er wichtige Fragen zur Beendigung von Verträgen.

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