Pflegegeld für haushaltshilfe
Alltagserleichterung: Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1 finanzieren
Hinweis
Der Pflegegrad 1 wurde im Januar 2017 durch die Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade zu Pflegegrad 2. Informationen zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 und 2 findest du in diesem Beitrag!
Viele Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder 2 sind im Alltag noch weitgehend selbstständig. Häusliche Pflege und Unterstützung durch Angehörige ist oft bevorzugt. Doch die Zeit der Angehörigen ist begrenzt, da sie auch ihren eigenen Alltag meistern müssen. Eine Haushaltshilfe kann eine sinnvolle Unterstützung und Entlastung für alle Beteiligten darstellen.
Welche Anspruchsberechtigten erhalten welche finanzielle Unterstützung für haushaltsnahe Hilfen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Leistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und wichtige Punkte bei der Antragstellung.
Haushaltshilfen: Unterstützende Leistungen
Haushaltshilfen unterstützen Senior:innen und andere hilfsbedürftige Personen bei allen hauswirtschaftlichen Aufgaben. Dazu gehören u. a.:
- Aufräumen
- Putzen
- Kochen
- Einkaufen
- Wäschepflege
- Gartenarbeit
- Kleinere handwerkliche Arbeiten
- Eventuell Fahrdienste
Sie übernehmen diverse Aufgaben im Haushalt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Pflegekräfte. Die grundlegende Pflege obliegt oft den Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst. Haushaltshilfe konzentriert sich auf die Entlastung pflegender Angehöriger und die Übernahme von Tätigkeiten, die nicht in den Aufgabenbereich von Pflegefachkräften fallen.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
Hilfsbedürftige können Leistungen über Kranken- und Pflegekassen abrechnen. Dies setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Pflegebedürftige beantragen diesen bei der Pflegekasse und erhalten ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Die Leistungen und Höhe der finanziellen Unterstützung variieren je nach Pflegegrad. Höhere Pflegegrade bedeuten häufig erweiterte Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Kosten für eine Putzhilfe liegen im Durchschnitt zwischen 15 und 50 Euro pro Stunde. Personen mit Pflegegrad 1 und 2 haben Anspruch auf Haushaltshilfe und verschiedene Optionen, die Kosten für haushaltsnahe Leistungen erstatten zu lassen.
Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für die Finanzierung einer Haushaltshilfe verwendet werden kann. Die Pflegekasse muss über einen unkomplizierten Antrag informiert werden, damit der Betrag zur Verfügung steht. Um die Kosten direkt abrechnen zu können, solltest du einen Dienstleister wählen, der direkt mit deiner Krankenkasse zusammenarbeitet. Es gibt Vermittlungsdienste, die dir bei der Suche unterstützen.
Hinweis: Die Regelungen für Haushaltshilfen variieren je nach Bundesland. Informiere dich daher über die Leistungen, die von deiner Pflegekasse übernommen werden. Manche Bundesländer erstatten zum Beispiel Gartenarbeiten oder kleinere Reparaturen nicht.
Pflegegeld für Haushaltshilfe (ab Pflegegrad 2)
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten zusätzlich zum Entlastungsbetrag Pflegegeld, wenn sie häusliche Pflege erhalten. Der Betrag beträgt 316 Euro monatlich und steht den Pflegebedürftigen frei zur Verfügung. Das Pflegegeld kann für die Unterstützung der häuslichen Versorgung eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Entlastungsbetrag wird das Pflegegeld direkt auf das Konto überwiesen. Dies ermöglicht eine freie Wahl des Dienstleisters ohne Vorgaben der Pflegekasse.
Pflegesachleistungen
Eine weitere Option sind Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben pro Monat 724 Euro für Sachleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag kann hauptsächlich für ambulante Pflege verwendet werden. Bis zu 40 % des Betrags können für andere von der Krankenkasse anerkannte Leistungen verwendet werden. Der Pflegedienst oder die Haushaltshilfe muss einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse haben.
Wie beim Entlastungsbetrag müssen die Rechnungen der Haushaltshilfe bei der Pflegekasse eingereicht werden. Alternativ kann der Dienstleister direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Finanzierung über Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
Für Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege ist ein Pflegegrad 2 oder höher erforderlich. Zuschüsse erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige verhindert sind (z. B. Krankheit, Urlaub). Diese müssen bereits seit sechs Monaten häusliche Pflege und Pflegegeld erhalten. Die Verhinderungspflege kann sowohl für einen Pflegedienst als auch für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Bis zu 1.774 Euro Zuschuss für bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr stehen zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege können bis zu 50% für Haushaltshilfen verwendet werden.
Für Pflegegrad 2 entspricht dies einem Betrag von 887 Euro pro Jahr.
Finanzielle Unterstützung ab Pflegegrad 1
Personen mit Pflegegrad 1 oder höher erhalten zahlreiche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von der Pflegekasse. Die beste Option hängt von der individuellen Situation ab. Wende dich an deine Pflegekasse, um die passende Lösung für deine Bedürfnisse zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten einer Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 können über den Entlastungsbetrag abgedeckt werden (125 Euro/Monat). Nur Dienstleister, die den Qualitätsrichtlinien der Pflegekasse entsprechen, können direkt abrechnen.
Hilfsbedürftige können ihren Dienstleister in der Regel selbst auswählen. Ambulante Pflegedienste oder privat engagierte Personen sind möglich. Informiere dich über die Anforderungen und Qualifikationen.
Um eine Haushaltshilfe zu beantragen, wende dich an deine Krankenkasse/Pflegekasse. Oftmals existieren Online-Antragsformulare oder ein formloses Schreiben genügt. Beschreibe deine Situation und deine Bedürfnisse. Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung.