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Fristerstreckung Kanton Zürich

Die digitalen Dienstleistungen des Kantons Zürich wurden von einer technischen Funktionsstörung beeinträchtigt. Speziell an den Wochenenden des fünfzehnten und sechzehnten März sowie des zweiundzwanzigsten und dreiundzwanzigsten März war das Online-Steuererklärungstool phasenweise nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich. Für etliche Anwenderinnen und Anwender manifestierte sich diese Fehlfunktion des an sich stabilen Systems in einer merklich reduzierten Arbeitsgeschwindigkeit. Demzufolge scheinen diverse Steuerpflichtige die Abfassung ihrer Steuererklärung vorzeitig beendet zu haben. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den betreffenden beiden Wochenendperioden signifikant weniger Einreichungen erfasst wurden als während der vergleichbaren Märzwochenenden im vorausgegangenen Jahr.

Während der letzten Tage sind diverse Vorkehrungen zur Korrektur der Fehlfunktion getroffen worden. Typischerweise durchlaufen Systemmodifikationen umfangreiche, über mehrere Wochen verteilte Prüfungen unter realitätsnahen Spitzenlastbedingungen. Solche umfassenden Erprobungen lassen sich jedoch in der gegenwärtig gegebenen Zeitspanne nicht realisieren. Darüber hinaus übermitteln erfahrungsgemäss etliche Zürcher Bürgerinnen und Bürger ihre Steuerdeklaration erst am finalen Märzwochenende. Für das bevorstehende Wochenende wird daher mit einem erheblichen Anstieg der Systemzugriffe gerechnet. Ergänzend kommt hinzu, dass aufgrund der erlebten Funktionsstörungen bis zum aktuellen Zeitpunkt weniger Steuerdeklarationen eingegangen sind als im vergleichbaren Zeitraum des vergangenen Jahres. Dies birgt das Potenzial, eine abermals gesteigerte Beanspruchung der Systeminfrastruktur zu verursachen. Obwohl inzwischen maßgebliche fehlergenerierende Komponenten beseitigt werden konnten, lässt sich eine neuerliche Beeinträchtigung des Online-Steuerdeklarationsinstruments nicht gänzlich ausschliessen.

Die Finanzdirektion dehnt aus diesem Grund die Einreichungsfrist für die Steuererklärung auf den dreissigsten April zweitausendfünfundzwanzig aus. Dadurch soll vermieden werden, dass Einwohnerinnen und Einwohner bei einer potenziellen Funktionsstörung des elektronischen Steuerdeklarationssystems in den nächsten Tagen eigenständig eine Fristverlängerung beantragen müssen. Diese Terminverschiebung ist gänzlich unabhängig davon, auf welche Art und Weise die Steuerdeklaration vervollständigt wird: sei es digital, mittels der lokalen Softwarelösung oder in physischer Papierform.

Das kantonale Steueramt ermöglicht die Nutzung der Online-Steuererklärung bereits seit dem Jahr zweitausendeinundzwanzig. Aktuell repräsentiert diese Option den meistfrequentierten Übermittlungskanal. Etwa fünfhunderttausend Steuerzahler übermittelten im vorangegangenen Jahr ihre Steuerdeklaration auf elektronischem Wege.

Das Steueramt drückt sein aufrichtiges Bedauern über die entstandenen Gegebenheiten aus. Die Bekanntmachung zur Terminverschiebung wird ebenfalls auf der Internetpräsenz der Online-Steuererklärung ZHprivateTax veröffentlicht. Etwaige weitere Funktionsprobleme werden ebenfalls an gleicher Stelle mitgeteilt.