Antrag auf Wohngeldformular
Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses
Zweck
Wohngeld wird auf Anfrage als Unterstützung zur wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familienfreundlichen Wohnens gewährt, und zwar als Zuschuss zu den Ausgaben für den selbst bewohnten Wohnraum.
Gegenstand
Unter bestimmten Umständen wird Wohngeld für gemietete Wohnungen und ähnliche Wohnverhältnisse als Mietzuschuss gezahlt, sowie für selbstbewohntes, in Eigentum stehendes oder vergleichbares Wohneigentum als Lastenzuschuss.
Anspruchsberechtigte
Mieter von Wohnungen sind berechtigt, auf Anfrage Wohngeld in Form eines Mietzuschusses zu erhalten. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die zur Untermiete leben oder in einer Einrichtung (beispielsweise einem Senioren- oder Pflegeheim) untergebracht sind.
Inhaber von Wohneigentum, einschließlich Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben, haben die Möglichkeit, Wohngeld als Lastenzuschuss für ihren selbst genutzten Wohnraum zu beantragen.
Ausschlussgründe (Kein Anspruch auf Wohngeld):
- Personen, die bestimmte Transferleistungen beziehen (wie z.B. Bürgergeld nach SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie Hilfe zum Lebensunterhalt), sind generell vom Wohngeld ausgeschlossen, vorausgesetzt, die Unterkunftskosten wurden bei der Berechnung dieser Transferleistungen berücksichtigt.
- Alleinstehende Studenten und Auszubildende können Wohngeld nur dann erhalten, wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Förderungen ihrer Ausbildung (wie z.B. BAföG oder Ausbildungsbeihilfe) haben.
- Ein Anspruch auf Wohngeld entfällt, wenn dessen Inanspruchnahme als missbräuchlich angesehen wird, insbesondere aufgrund eines beträchtlichen Vermögens.
Zuwendungsfähige Kosten
Die Mietkosten sowie die finanzielle Belastung für den Wohnraum sind nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag berücksichtigungsfähig. Dieser Höchstbetrag orientiert sich an der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die in die Berechnung einbezogen werden, sowie an der Mietstufe des jeweiligen Wohnortes. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Wohngeldbehörde (finden Sie unter "Für Sie zuständig").
Art und Höhe
Die Höhe des Wohngeldes, ob als Miet- oder Lastenzuschuss, wird bestimmt durch:
- die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen im Haushalt,
- das gesamte Einkommen, und
- die Höhe der anrechenbaren Miete oder der Belastung für den Wohnraum.