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Kosten der Anhängerverringerung

Neue Tempo-100-Regelungen für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Landstraßen

 

Die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurde an die technischen Fortschritte der Fahrzeuge angepasst. Folgendes sind die wesentlichen Änderungen:

 

  • Die Anbindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt nun.

 

  • Am Zugfahrzeug ist keine Tempo-100-Plakette mehr erforderlich.

  • Die zulässigen Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.

 

1. Bedingung: Das Zugfahrzeug muss entweder

 

  • ein PKW oder Kraftomnibus mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t und einer Tempo-100-Genehmigung oder
  • ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht sein.

 

2. Bedingung: Der Anhänger muss

 

  •  für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein und
  • so beladen sein, dass die maximal zulässige Anhängelast der Kombination annähernd erreicht wird.

Wichtig ist, dass dabei weder die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. Höhere Anhängelasten verbessern das Fahrverhalten der Kombination deutlich.  

 

3. Bedingung: Die Bereifung des Anhängers

 

  • muss nicht älter als 6 Jahre sein,
  • mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen,
  • und keinen Zuschlag für Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen.

 

4. Bedingung: Gewichtsverhältnis

 

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zGAnh) darf diesen Wert nicht überschreiten:

 

zGAnh = X mZugfahrzeug leer, wobei mZugfahrzeug leer die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.

 

Für X gelten je nach technischer Ausstattung folgende Werte:

Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg  X = 0,3
Bei Caravans X = 0,8 oder 1,0
Bei sonstigen gebremsten Anhängern X = 1,1 oder 1,2

Alle gebremsten Anhänger müssen mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sein.

 

Die mit gekennzeichneten Werte sind anwendbar, wenn der Anhänger mit:

  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) versehen ist, deren Übereinstimmung mit ISO 11555-1 nachgewiesen ist, oder
  • einem anderen Bauteil oder einer eigenständigen technischen Einheit ausgestattet ist, deren Eignung für den Betrieb bis Tempo 120 km/h durch ABE oder Teilegutachten bestätigt wurde, oder
  • das Zugfahrzeug ein spezielles Fahrdynamik-Stabilisierungssystem für den Anhängerbetrieb hat, dessen Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h durch den Hersteller bestätigt ist.

 

In jedem Fall darf die zulässige Anhängelast nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

 

5. Bedingung: Eintrag im Fahrzeugschein

 

Der Fahrzeugschein des Anhängers muss die Eignung für Tempo-100-Betrieb in einer Kombination bestätigen.

 

Fehlt dem Anhänger eine eigene Fahrdynamik-Stabilisierung nach Punkt 4 und sollen die höheren X-Werte 1,0 oder 1,2 genutzt werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs vermerkt sein, dass es mit einem Stabilisierungssystem ausgerüstet ist, welches den Betrieb bei hoher Geschwindigkeit verbessert. Fehlen diese Angaben, erstellen wir gerne ein Angebot für die Anpassung Ihres Anhängers. Nach Abschluss der Umbauten kümmern wir uns um die notwendigen Dokumente beim TÜV oder Dekra.

 

6. Bedingung: Tempo-100-Plakette

 

Mit diesem Antrag können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die Tempo-100-Plakette beantragen. Erst nach der Anbringung an der Anhängerseite können Sie die Tempo-100-Regel nutzen. Besteht bereits ein Hinweis auf die Eignung für Tempo 100 in Ihren Dokumenten, können Sie die Plakette direkt beantragen.

 

Fazit: Fehlt eine der Bedingungen 1-5, kann die Tempo-100-Regel für Kfz-Anhänger-Kombinationen nicht angewendet werden. Genehmigungen nach der alten Tempo-100-Regel bleiben gültig.

 

7. Gewichtsreduzierung

 

Unter bestimmten Umständen kann der Anhänger vom TÜV Dekra abgelastet werden, um die Tempo-100-Voraussetzungen zu erfüllen. Nach der Reduzierung darf nur noch das abgelastete Gewicht gezogen werden, auch wenn der Anhänger für ein höheres Gewicht bei 80 km/h ausgelegt sein sollte.

 


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